Staubsauger kaputt und hat noch Garantie, kennt sich jemand aus?

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Der Händler hat das Recht zur Nachbesserung und zwar 2 mal. Erst dann kannst Du Wandlung bitten. D.H. Geld zurück. Leider darf der Händler das Gerät zur Reparatur auch einschicken, 6 Wochen sind da ein üblicher Zeitraum. Einen Anspruch auf Ersatz hast Du da grundsätzlich erst mal nicht. Das wäre Kulanz des Händlers.

Der Garantiegeber hat die Möglichkeit zur Nachbesserung ... eine Wandlung ist so nicht möglich. Auch muss der Händler bzw. der Garantiegeber kein Ersatzgerät zur Verfügung stellen

Der Händler ist völlig im Recht, er muß das Gerät dem Hersteller zusenden, denn der Händler ist ja kein Reparaturdienst. Der Hersteller entscheidet dann, ob Reparatur oder Austauschgerät. Da mußt Du Dir solange einen Staubsauger mal beim Nachbarn borgen. Das ist mit allen Geräten so. Wenn z.B. die Waschmaschine kaputt geht, auch in der Garantiezeit, dann mußt Du auch auf den Monteur warten und kannst in der Zeit keine Wäsche waschen.

Du musst dem Hersteller 3 Mal die Möglichkeit geben, das Gerät zu reparieren, erst dann kannst du dein Geld zurück verlangen oder ein neues Gerät. Womit du in der Zwischenzeit saugst, ist dann wohl leider dein Problem.

er muss ein ersatzgerät zur verfügung stellen, allerdings darf er hierfür eine kaution verlangen.


charles0308  23.08.2010, 15:57

er muss? wo soll das stehen?

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