Wen man 3 mal was bei MediaMarkt Reparieren lässt Geld zurück?

3 Antworten

Bei Garantieanspruechen musst du in den Garantiebedingungen nachsehen. Die sind bei jeden Garantiegeber (meist ist das der Hersteller) wieder anders. Eine Rueckerstattung des Kaufpreises ist bei einer herstellergarantie aber normalerweise nicht vorgesehen. Schliesslich hat der hersteller ja auch nie von dir Geld erhalten.

Bist du dir sicher, dass du wirklich die Garantie meinst oder sprichst du von der sach- und Rechtsmaengelhaftung des Haendlers ("Gewaehrleistung")? Liegt naemlich ein Gewaehrleistungsschaden vor und die Nachbesserung durch den haendler schlaegt endgueltig fehl oder wird endgueltig abgelehnt, besteht sehr wohl ein Anspruch auf Rueckabwicklung des Kaufvertrages. In dem fall muss der Kuende sich auch nicht mit einem Gutschein zufrieden geben sondern kann die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Allerdings kann der haendler davon einen angemessenen Teil als Entschaedigung fuer den sog. "gezogenen Nutzen" abziehen (also eine Nutzungsentschaedigung fuer den Zeitraum, in dem du das Teil problemlos nutzen konntest). Bei Computern sind das wohl ca. 30% des Kaufpreises pro Jahr. Es zaehelen aber nur die Zeiten, in denen du das Teil wirklich nutzen konntest (die Zeiten, in denen es sich zur Reparatur befand, duerfen hierbei nicht angerechnet werden).

Einen Abzug fuer den gezogenen Nutzen darf der Haendler aber nur bei der Kaufpreisrueckerstattung vornehmen, nicht jedoch beim Umtausch gegen ein mindestens gleichwertiges Geraet. Ein Gutschein duerfte wohl einem solchen Umtausch gleichzusetzen sein und der Gutscheinbetrag muesste somit dem vollen Kaufpreis entsprechen.

Oft duerfte es fuer den Kunden sehr viel guenstiger sein, einen Gutschein ueber den vollen Betrag zu erhalten statt einer Kaufpreiserstattung abzueglich Nutzungsentschaedigung.

Handelte es sich jedesmal um den gleichen Defekt, oder waren es unterschiedliche. Im Übrigen hättest du die Wahl gehabt ob eine Reperatur erfolgen soll oder du eine Neugerät bekommst. Das geht natürlich nur wenn die Gewährleistung in Anspruch genommen wurde.

ja ganz einfach geh hin sag ich war jetzt zum 3 mal wegen dem sch.. ding hier mir reichts ich geh jetzt zum anwalt dan springen se sofort glaub mir


xshd256  25.10.2012, 21:09

oder auch nicht,vielleicht sind sie rechtlich geschult ;) beim wort anwalt lehne sich manche erst recht zurück,der anwalt erklärt dem kunden dann nämlich endlich mal was er für rechte hat und was nur sein wunschgedanke ist.

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