Mandat entziehen - muss ich Honorar trotzdem zahlen?
Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe in der Familie eine Anzeige und deshalb haben wir uns einen Strafverteidiger zugelegt. Er hat bereits 500 Euro Vorschuss von uns bekommen. Leider können wir Ihn nicht erreichen, er macht nichts, er reagiert auf Anrufe, Mails und Nachrichten nicht. Wir wissen nichts. Wir werden nicht von ihm benachrichtigt und das krasse ist, er will 3000 Euro Netto haben. Für nichts!
Jetzt ist die Frage: Muss ich ihm, sein Honorar zahlen, nachdem ich ihm das Mandat entzogen habe oder verfällt es, weil der Rechtsanwalt keine Leistungen erbringt.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten 😊
5 Antworten
Ob er nichts macht kann man eigentlich nicht beurteilen, weil Du es einfach nicht wissen kannst.
Seine bisherigen Leistungen kann er abrechnen.
Habt ihr eine Honorarvereinbarung getroffen? Verlangt er das Honorar pauschal? In Strafsachen gibt es keinen Streitwert, sondern für jede Tätigkeit einen Gebührenrahmen;
Ist denn das Verfahren schon sbgeschlossen?
Bei honorarproblemen sollte man sich an die Anwaltskammer wenden
Ohne Leistung kein Geld, das ist ja wohl klar
Ob hier wirklich nichts gemacht wurde können wir nicht beurteilen.
Das Mandat kann man ohne Probleme entziehen, das mit dem Honorar ist eine andere Sache:
Betriebsurlaub?
Nein. Er ist aber auch nie im Büro oder per EMail oder Telefon erreichbar.
So klar ist das nicht, da gab es schon Urteile das dem Anwalt das Geld zusteht.