Was darf man als Muslim sagen, wenn ein Nichtmuslim stirbt und man sein Beileid aussprechen möchte?

6 Antworten

Wow ich bin entsetzt allein über diese Frage und den Kontext dahinter.... Aber wundern würde es mich ehrlichgesagt nicht. Generell beinhalten die großen Glaubensrichtungen ob nun Christ oder Moslem ziemlich viele sinnlosigkeiten in ihren heiligen schriften. Aber was soll auch viel sinnvolles bei rauskommen wenn einzelne Menschen glauben sie stünden näher an Gott als andere....Dann dürfen pfarrer plötzlich nicht heiraten oder Kinder kriegen und moslems dürfen nicht moslems kein beileid mehr aussprechen...arme welt...


Du darfst sagen. "Mein Beileid". Volllkommen unabhänig, wer du bist. Man sagt das ja nur zu Menschen, wo die Angehörigen der/ des Verstorbenen trauern. Also, wenn dein Freun/ deine Freundin, Frau, Mann oder was ud wie auch offen, von uns gegangen sind, dann .....

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sie sprechen einfach ihr Beileid aus. Das ist nichts Religiöses, daher spielt es nicht die geringste Rolle. Ich habe übrigens auch schon Muslime auf christlichen Beerdigungen gesehen (und umgekehrt).


somuhawida 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 13:38

Für einen Muslim ist es aber islamisch gesehen verboten auf eine christliche Beerdigung zu gehen

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Kwalliteht  18.06.2021, 13:44
@somuhawida

Nenn mir die Stelle im Koran, die das verbietet. Nicht irgendeine Fatwa eines Islamisten.

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somuhawida 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 13:48
@Kwalliteht

Nummer des Rechtsgutachtens: 145532

(Institut für Islamfragen, dh, 24.11.2016)

Frage:

„Ich bin seit kurzem Muslimin und eine meiner engen Verwandten ist gestorben. Ich möchte wissen, wie die Teilnahme an einer Beerdigungszeremonie in einer Kirche islamisch beurteilt wird? Ich werde kein einziges Wort mitsprechen von dem, was in der Kirche [an Gebeten] gesprochen wird. Ich werde dort lediglich zuschauen.“

Antwort:

„Ein Muslim darf nicht an der Beerdigung eines Ungläubigen teilnehmen, selbst wenn er mit diesem verwandt ist. Denn die Beerdigung ist der Anspruch eines Muslims gegenüber einem anderen Muslim. Es ist eine Art Respekt, Verehrung und Gefolgschaft, die einem Ungläubigen nicht geleistet werden darf.
Als Abu Talib, der Onkel des Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – starb, befahl Muhammad Ali, ihn [Abu Talib] zu beerdigen. Der Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat ihn [Abu Talib] weder beerdigt noch an seiner Beerdigung teilgenommen, obwohl Abu Talib für seine Unterstützung gegenüber dem Propheten bekannt war. … Allahs Prophet sagte [gegenüber Abu Talib]: ‚Ich werde [Allah] für dich um Vergebung bitten, falls ich [von Allah] nicht abgehalten werde.‘ Daraufhin wurde der Koranvers herabgesandt: ‚Der Prophet und diejenigen, die glauben, dürfen (Gott) nicht für die Heiden um Vergebung bitten – auch (nicht) wenn es Verwandte (von ihnen) sein sollten – nachdem ihnen (endgültig) klar geworden ist, daß sie (wegen ihres hartnäckigen Unglaubens) Insassen des Höllenbrandes sein werden.‘ (Sure 9,113)
… Der Beerdigungszeremonie in einer Kirche zuzuschauen ist viel schlimmer als den Ungläubigen zu beerdigen und an seiner Beerdigung teilzunehmen. Denn der Aufenthalt in einer Kirche beinhaltet das Anhören von Unglauben und Irrlehren. … Allah – Er sei erhoben – hat gesagt: ‚Wenn ihr hört, daß man an die Zeichen Gottes nicht glaubt und darüber spottet, dann sitzt (so lange) nicht mit ihnen (d.h. den Ungläubigen und Spöttern) (zusammen), bis sie über etwas anderes plaudern! Sonst seid ihr wie sie (und macht euch derselben Sünde schuldig). Gott wird (dereinst) die Heuchler und die Ungläubigen allesamt in der Hölle versammeln… .‘ (Sure 4, 140).“
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Kwalliteht  18.06.2021, 14:54
@somuhawida

Interessant, doch eine Fatwa ... eigentlich nicht, denn das Institut für Islamfragen ist eine evangelische Einrichtung. Na gut, bleiben wir beim Wort Gutachten: Zwar mit zwei genannten Suren, welche jedoch nicht so sonderlich verbreitet zu sein scheinen, der Praxis nach zu urteilen. Nun ja, eine Fatwa kann der anderen widersprechen.

Ich habe auch schon Imame in Kirchen gesehen udn Pfarrer in Moscheen. Sowas setzt einen gewissen Respekt gegenüber der jeweils anderen Religion voraus, welcher bei den Realisten eher zu erwarten ist als bei den Fundamentalisten.

Und dass Suren im Koran sich durchaus widersprechen können, ist am Beispiel des Weins leicht zu überprüfen: „Ihr Gläubigen! Kommt nicht betrunken zum Gebet, ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt!“ – 4:43
Ist eigentlich eindeutig: Mohammed akzeptierte, dass Menschen Alkohol tranken (es gibt ausreichend Quellen, die darauf hinweisen, dass er es selbst tat), nur zum Gebet sollten sie nüchtern sein.
Die negativen Äußerungen im Koran beziehen sich ausschließlich auf den Wein. Bei wörtlicher Auslegung des Koran (und darauf legen die Fundamentalisten ja so großen Wert) ist Bier also nicht gemeint. Und Bier gab es damals schon, wenn Alkohol gemeint wäre, so würde dies auch im Koran so stehen.
Algerien exportiert übrigens Rotwein (und verbraucht ihn teilweise selbst).

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Nassinco  19.06.2021, 16:33
@Kwalliteht

"„Ihr Gläubigen! Kommt nicht betrunken zum Gebet, ohne vorher (wieder zu euch gekommen zu sein und) zu wissen, was ihr sagt!“ – 4:43": Das Verbot von Wein-Trinken hatte schrittweise stattgefunden. Es gibt im Koran vier Versen, die über den Wein sprechen:

-2:220 Sie fragen dich über Wein und Glücksspiel. Sprich: „In beiden ist großes Übel und auch Nutzen für die Menschen; doch ihr Übel ist größer als ihr Nutzen.“ Und sie fragen dich, was sie spenden sollen. Sprich: „(Gebt, was ihr) entbehren (könnt).“ So macht Allah euch die Gebote klar, auf dass ihr nachdenkt,

-4:44 O die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr nicht bei Sinnen seid, bis ihr klar versteht, was ihr sprecht, noch im Zustande der Unreinheit – ausgenommen als Reisende unterwegs –, bis ihr gebadet habt. Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise (im Zustande der Unreinheit), oder einer von euch kommt vom Abtritt und wenn ihr Frauen berührt habt und findet kein Wasser, dann nehmt reinen Sand und reibt euch damit Gesicht und Hände. Wahrlich, Allah ist nachsichtig, allverzeihend.

-5:91 O die ihr glaubt! Wein und Glücksspiel und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Gräuel, ein Werk Satans. So meidet sie allesamt, auf dass ihr Erfolg habt.

-5:92 Satan will durch Wein und Glücksspiel nur Feindschaft und Hass zwischen euch erregen, um euch so vom Gedanken an Allah und vom Gebet abzuhalten. Doch werdet ihr euch abhalten lassen?

Im Islam gibt es die sogenannte Abrogation. Das ist die Aufhebung des Wortlautes(der Vers) und seiner Vorschrift, der Vorschrift des Verses(der Wortlaut bleibt als ein Vers wie die restliche Versen) oder des Wortlautes(nur die Vorschrift des Verses bleibt). Abrogation wird im Koran erwähnt: „Wenn wir einen Vers (aus dem Wortlaut der Offenbarung) tilgen oder in Vergessenheit geraten lassen, bringen wir (dafür) einen besseren oder einen, der ihm gleich ist. Weißt du denn nicht, dass Gott zu allem die Macht hat?"(Al-Baqarah:106).

Die Verse 2:220&4:44 über den Wein, die eine Regel oder eine Vorschrift bezüglich des Wein-Trinkens beinhalten, wurden ungültig gemacht durch den Vers 5:91. Daher gilt bezüglich des Wein-Trinkens das, was im Vers 5:91 steht. Vor diesem Vers war es nicht verboten, Wein zu trinken, solange man nicht betet oder beten will. Nach diesem Vers ist das Wein-Trinken in allen Zeiten, egal ob man betet oder beten will oder nicht, verboten geworden und auf keinen Fall zulässig.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Versen 2:220&4:44 bezüglich der Vorschrift/Regel beim Wein-Trinken abrogiert wurden, deren Wortlaut blieb aber im Koran bestehen.

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Egal welchen Glauben man hat, eine Beileidsbekundung ist Sache des Anstandes. Eine Religion die dies verbietet, gehört einfach nicht ins Jahr 2021.


somuhawida 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 13:54

Beleidsbekundung ist eine Sache. Aber als Muslim ist es zum Beispiel verboten zur Beerdigung eines Ungläubigen zu erscheinen oder Ruhe in Frieden zu sagen o.ä.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob mein Beileid zu sagen islamisch gesehen erlaubt ist

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Stellwerk  28.06.2021, 23:23
@somuhawida

Kann mich belial1972 nur anschließen. Wer seine auf einem Märchenbuch basierende Religion über das Minimum an sozialen Umgangsformen und über zwischenmenschliche Unterstützung (denn das ist es, wenn man an einer Beerdigung teilnimmt), dann hat das in Deutschland im 21. Jahrhundert nichts verloren.

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somuhawida 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 23:24
@Stellwerk

In Deutschland haben wir aber Religionsfreiheit und Kultusfreiheit

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Mantora  28.06.2021, 23:33
@somuhawida

islamisch bzw. menschlich gesehen ist das fremdenfeindlich.. etwa genauso wie damals bei den nazis. Wenn die einem juden ihr mitleid ausgesprochen haben wurden sie auch erschossen...traurig das das beim islam im jahr 2021 scheinbar immer noch so ist...warum wollen so viele moslems nochmal nach deutschland...in ein Land voller ungläubiger? hilf mir mal einer auf die sprünge?

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somuhawida 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 23:35
@Mantora

Sein Beleid darf man ja aussprechen. Man darf als Muslim aber eben nicht mehr für jemanden beten oder auf die Beerdigung gehen, wenn der Verstorbene ein Ungläubiger war. So ist das eben.

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Die Muslime, die ich kenne, sagen dann sowas simples wie „Mein Beileid“. Man muss ja nicht gleich die Religion miteinbeziehen.