Macht sich in Deutschland jemand straffällig, wenn er zum (bewaffneten) Kampf gegen Islamisten und kriminellen Flüchtlingen aufruft?
8 Antworten
Natürlich und das ist auch gut so.
Gruß
Eragon
Ist nicht sein Recht und nicht seine Aufgabe. Straftaten können angezeigt werden. Darum kümmert sich dann die Polizei resp. Justiz.
Das ist, und bleibt die Aufgabe der Polizei, und das ist gut so.
Das ist strafbar. Es fällt unter öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Selbstjustiz. Ein Volljurist könnte besser darlegen gegen welche Paragraphen des Strafgesetzbuches hier noch verstoßen wird. Aber es ist definitiv verboten.
Ich denke schon.
Ausserdem fällt er auch rechtsradikal auf.
Klaro gibt's die .. 😅
Würde er zB damit drohen, Bankenchefs zu entführen und hinzurichten, wäre es linksradikale... 🤷♂️😇
Wen juckts? Dieer Idi sollte solche nicht von sich geben und gehört jetzt schon dafür eingesperrt
Ja, Aufforderungen zu Straftaten sind nach §111 StGB strafbar, auch wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird.
Der Zusatz: ":...im Kampf gegen......" ist absolut überflüssig, denn:
Jeder Aufruf zu Gewalt ist eine Straftat. Das Gewaltmonopol liegt laut unserer Verfassung deim Staat, und damit bei der Polizei aus Organ des Staates.
Aber er will doch nur seine Landsleute und auch Freunde seines Landes einschließlich Touristen seines Landes vor Terroristen und normalen Kriminellen verteidigen und beschützen.