Macht es Sinn sich als letztes Mittel in meinem Fall fristlos kündigen zu lassen?
Brauche dringend Rat!
Bin seit längerem unzufrieden mit meinem Job, seit einem halben Jahr nur noch Kopfschmerz. Habe mich aus der Beschäftigung beworben und könnte bei einer anderen Stelle für 40% mehr Gehalt im September oder Oktober einsteigen, das wäre ein riesiger Sprung und genau die Beschäftigung die ich machen will. Aufgrund meiner absurden Kündigungsfrist von 3 Monate zum Quartalsende kann ich erst 2025 da anfangen, das wär viel zu spät, die wollen diese Woche noch Vertrag mit mir unterzeichnen. Mein Chef bis vor einem Monat, sagte Aufhebungsvertrag sei kein Problem er will keine Steine in den Weg legen und wünscht viel Erfolg (Gönner). Seit Juli neuer Chef und der beharrt auf Kündigungsfrist (Nichtsgönner). Betriebsbedingt hinterlasse ich kein Loch, der Konzern ist groß genug und die Bereiche sehen auch kein Problem in meinem Vorhaben.
Das Problem ist, mein alter Chef ist im System noch überall als mein Entscheider eingetragen, der neue nicht und hat nur laut ihm ein mündliches Go. Auf der Arbeit sind jetzt zwei Lager die mir andere Dinge sagen wie ich kündigen soll und das ist alles sooo eine Katastrophe. Kommunikation 6.
Ich will unter allen Umständen den neuen Job, habe heute eine außerordentliche Kündigung abgesendet für Ende August mit dem Hinweis dass mein Chef das nachreicht. Die wissen jetzt alle selber nicht wie das jetzt rechtlich aussieht weil die Zuständigkeiten unklar sind, aber ich habe keine Zeit.
Die eigentliche Frage lautet also: Habe ich Konsequenzen zu befürchten wenn ich eine fristlose Kündigung durch nicht erscheinen provoziere? Mein Plan ist es, wenn ich bis Freitag mal keinen Klartext bekomme, den neuen Vertrag zu unterschreiben und ab Montag nicht mehr zu erscheinen. Die Arbeitslosengeldsperre ist mir total egal, hab ja direkt eine neue Beschäftigung ohne Lücke, sodass es auch im weiteren Lebenslauf keine gibt. Das ist wirklich das äußerste Mittel, aber ich lass mich nicht einsperren wenn vor dem Chefwechsel andere Abmachungen getroffen wurden und mir gesagt wurde ja alles kein Problem. Ich hatte meinen Jobwechsel schon mündlich kommuniziert, dass ich mich woanders bewerbe vor dem Chefwechsel im Juni, nur noch nicht offiziell gekündigt weil ich ja nicht auf dem trockenen sitzen kann im schlimmsten Fall. Hab meinem neuen Arbeitgeber auch gesagt dass alles mit Aufhebungsvertrag abgeklärt ist und ich da anfangen kann demnächst. Jetzt schei*** der neue Nichtsgönner total rein und ich überlege die Handbremse zu ziehen. Was hat der Typ davon jemanden zu halten, der sich eh nur noch krankmelden wird weil er kein Bock hat? Künstliches Machtspiel wohl eher.
3 Antworten
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Ich würde mich von einem Anwalt beraten lassen und ihn die Kommunikation mit deinem alten Unternehmen überlassen. Im Grunde ist das ein Unding! Wenn dein alter Chef dir sein Okay gegeben hat und du auf der Basis alles abgeklärt hast, ist die Entscheidung deines neuen Chefs schlechter Führungsstil. Wenn dein neuer Chef sich quer stellt, versuch doch ein paar Stufen höher zu gehen und das mit seinen Vorgesetzten zu klären. Gut ist einen Anwalt vorzuschicken und ihm die Kommunikation zu überlassen. Dann bist du aus der Schusslinie.
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Wahrscheinlich ist deine Kündigungsfrist nichtig. Lass das von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Normalerweise ist die Kündigungsfrist asymmetrisch und für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt meistens die gesetzliche Regelung auch wenn der Arbeitgeber das gerne anders sieht.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber dich bei Vertragsverletzung (des Arbeitsvertrages) auf Schadenersatz verklagen. Wenn die Personaldecke aber so gut ist, wie du schreibst, wird es ihm schwerfallen einen Schaden nachzuweisen, der originär auf dein Fortbleiben zurückzuführen ist.
ich empfehle dir, wende dich an den Betriebsrat!
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Das BGB §622 Abs.1 Satz 1 sagt eindeutig, das die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 1. oder 15. eines Monats ist. Nur ein Tarifvertrag kann davon abweichende Fristen festlegen. Der muss dann aber explizit in deinem Arbeitsvertrag genannt sein. (siehe Absatz 4) . Wie gesagt, mit Ausnahme des Tarifvertrages gibt es keine Möglichkeit für den Arbeitgeber die Kündigungsfrist für eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers zu verlängern. Wende dich an deinen Betriebsrat!
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Also ich falle zu 100% nicht unter Tarifvertrag. Habe 6222 BGB auch so gelesen und gedeutet. Auf jeder Webseite die das Thema Kündigungsfrist behandelt steht jedoch dass 3 Monate zum Quartalsende zwar selten aber rechtens ist wenn es im Arbeitsvertrag steht. Werde wohl doch einen Anwalt konsultieren. Verstehe nicht woher die Webseiten die Informationen haben. Bspw: https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/#:~:text=Dein%2520Arbeitsvertrag%2520sieht%2520wahrscheinlich%2520eine,der%2520Dauer%2520der%2520Betriebszugeh%C3%B6rigkeit%2520abh%C3%A4ngt.
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Außer einer Sperre vom Jobcenter passiert dir nichts. Wenn du damit leben kannst, ist alles gut.
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Leider nein, wenn der Arbeitgeber wirklich Ärger machen will, dann kann das übel enden.
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Habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört, wurde 2. Mal fristlos gekündigt, einmal provoziert und einmal so, bei der Provokation gab es eine Konventionalstrafe, aber das war nicht sehr viel. (Leihfirma, war ca. 1/3 vom Nettolohn)
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Ich leider schon. Einer meiner früheren Kollegen (in einer Firma, in der ich inzwischen auch nicht mehr arbeite) hat das mal so durchgezogen und am Ende sollte ich als kommissarischer Abteilungsleiter belegen, dass durch die nicht erbrachte Arbeitsleistung Aufträge nicht rechtzeitig abgearbeitet werden konnten. Das haben dann die Zahlen aber nicht hergegeben. Die Abteilung hatte alles 'in time' geliefert, die Aufträge waren in anderen Abteilungen wegen Materialmangel hängen geblieben. .
Laut Vertrag gelten die 3 Monate zum Quartalsende für beide Parteien. Das Gesetz sagt ja nur mindestens 4 Wochen und Arbeitnehmerfrist darf nicht länger als Arbeitgeberfrist sein. In dem Fall ist sie gleich, also das ist schon rechtens wie ich das sehe.