Lohnfortzahlung Feiertage?

3 Antworten

Das ist leider immer wieder ein Grund für Diskussionen, obwohl es eigentlich relativ klar geregelt ist. Arbeitest Du gewöhnlich an festen Tagen, dann ist der Feiertag für Dich auch frei und zwar bei Lohnfortzahlung, wenn dieser auf einen Feiertag fällt. Wenn Du also grundsätzlich Dienstag bis Samstag arbeitest und an einem Donnerstag Feiertag ist, musst Du den nicht am Montag ausgleichen. Oder falls doch, dann ist der Montag als Überstunden zu werten.

Leider gehen viele Arbeitgeber hin und sagen, dass die Arbeitszeit ja gar nicht fix ist und diese sich von Woche zu Woche anpasst. Das kann schon mal bei Aushilfen sein, die unregelmäßig zur Arbeit kommen. Wenn Du aber eine Regelmäßigkeit in deiner Arbeit hast, dann ist da auch eine Regel von abzuleiten, die nicht nur aufgrund eines Feiertages aufgehoben werden darf.

Blöd ist nur, Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Schuhe. :(


MamaMia1414 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 14:58

der Vorschlag seitens Arbeitgeber ist 3 Samstage in diesem Monat zu machen damit ich diese Stunden drin hab, ich müsste auch noch meinen Ausgleichstag dafür verschwenden

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DatSchoof  01.04.2022, 15:04
@MamaMia1414

Wie schon geschrieben, ich halte das nicht für rechtens. Ob das aber etwas an der Sichtweise deines Chefs ändert, wage ich leider zu bezweifeln. Einen Anlauf würde ich aber nochmal versuchen an deiner Stelle.

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Feiertage sind arbeitsfrei und werden im üblichen Umfang auf die Arbeitszeit angerechnet. Einzige Ausnahme: Fällt ein Feiertag auf einen Tag, an dem Du frei hättest, gibt es dafür natürlich nichts. Karfreitag und Ostermontag müssen Dir aber als "gearbeitet" anerkannt werden, auch wenn Du natürlich frei hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

MamaMia1414 
Beitragsersteller
 01.04.2022, 14:47

Mein Arbeitgeber meint da ich ja dann von Dienstag bis Samstag arbeiten kann soll ich entweder das tun oder eben mehr Stunden leisten täglich damit ich diese nachhole.

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HugoHustensaft  01.04.2022, 14:49
@MamaMia1414

Dann hat er eine Rechtsauffassung, die nicht der Rechtslage entspricht. Wenn Du regelmäßig an 5 Tagen in der Woche arbeitest, gelten die Stunden, die an dem Feiertag zu arbeiten gewesen wären, als geleistet.

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Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Arbeit bezahlt werden muss, die aufgrund eines Feiertags ausfällt.