Lohnabschlag nicht bezahlt, bis wann muss mein Lohn drauf sein?

2 Antworten

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Das einzige, was ich dir mit auf den Weg geben kann, ist, dass du keinen Anwalt brauchst.

Wenn das Geld nicht kommen sollte, ist dein Ansprechpartner das zuständige Arbeitsbericht. Dort kannst du mit deinen Unterlagen (das wären normalerweise Abrechnungen und der Arbeitsvertrag) vorstellig werden, dann verfassen die dir die Klage.


Suntec1701 
Beitragsersteller
 14.10.2020, 10:06

Wie lange muss ich denn warten bis ich zum Arbeitsgericht gehen kann?

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Natürlich möchte ich sollte es so kommen auch Zinsen etc einklagen.

Sorry aber ob derartig "alberner" Drohungen kann man nur noch "laut" grinsen. Zinsen? .... für X Tage 5% ? ?? über dem Leitzins ( 0,5% ) ......

dann rechne mal :

Z = K ⋅ p ⋅ t / 100 ⋅ 360

Was kann ich jetzt alles tun, sollte morgen kein Geldeingang stattfinden?

Die Firma mit kurzer Fristsetzung schriftlich ( Einwurfeinschreiben ) zur Zahlung und zur Hergabe einer Lohnabrechnung auffordern.

Folgend ..... in Eigenregie :

https://www.arbg-aachen.nrw.de/behoerde/rechtsantragstelle/Muster_einer_Klageschrift_ArbG_Aachen_.pdf

Danach kannst Du Antrag auf einen Mahnbescheid stellen.


Suntec1701 
Beitragsersteller
 14.10.2020, 10:05

Geht ja nicht nur um Zinsen, habe natürlich auch einige Bankrückläufer gehabt. Aufwand etc. Wie lange dauert sowas denn prinzipiell?

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wilees  14.10.2020, 10:23
@Suntec1701

Sorry - aber Deine bisherigen Lastschriftrückläufer müssen Deinen ehemaligen AG sicherlich nicht interessieren.

Eine Abschlagzahlung dürfte bei einem solch kurzen Arbeitsverhältnis eher unüblich sein. Auch wenn hier problemlos eine Gesamtabrechnung zum Monatsende möglich gewesen wäre.

Desweiteren bei einem Rechtstreit vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei in der 1. Instanz ihre Kosten selbst.

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Suntec1701 
Beitragsersteller
 14.10.2020, 10:44
@wilees

Was ich nunmal nicht verstehe ist, dass wenn in einem Vertrag drin steht, das meine Abschlagszahlung in den ersten 4 Werktagen erfolgt, dass ich als AN dann die Kosten tragen soll wenn der AG den Vertrag nicht einhält. Es ist ja nunmal egal wie lange ein Arbeitsverhältnis besteht, ob 23Tage oder 10 Jahre der Arbeitsvertrag gibt die Regeln vor. Auch die Klausel 1-4 Werktage habe ich bisher noch nie so in einem Vertrag gesehen. Bei jedem Arbeitgeber war der Abschlag schon am letzten des Monats drauf. Heutzutage ist das ja auch kein Akt mehr mit Onlinebanking. Ich bin ja auch jeden Tag pünktlich auf der Arbeit gewesen und habe meinen Job gewissenhaft gemacht. Ich mein, er trägt ja jetzt die schuld an meinem Finanziellen Problem da er sich nicht an den Vertrag hält.

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