Lohnabschlag nicht bezahlt, bis wann muss mein Lohn drauf sein?
Guten Morgen, ich habe am 01. September bei einem neuen Arbeitgeber angefangen. Leider fiel mir nach wenigen Tagen auf, dass dieses Unternehmen überhaupt nicht zu mir passt und ich habe dann auch direkt wieder gekündigt (Kündigungsfrist 14Tage) am 23.09 war mein letzter Arbeitstag und am 24. War ich dann schon bei meinem neuen/alten Arbeitgeber.
Laut Arbeitsvertrag steht mir ein Abschlag zwischen dem 01.&04 Werktag zu da ich im Lohn-Bezug bin. Ich habe mich dann diesen Monat am 06. Gemeldet da der Samstag zwar ein Werktag ist, diesen Monat aber ein Feiertag drauf viel.
Am Telefon hat mir der Geschäftsführer dann gesagt ich bekomme keinen Abschlag sondern alles zum 15. Diesen Monats und wenn ich ein Problem damit hätte, könnte ich ihn ja verklagen. Ich habe natürlich jetzt bedenken, dass ich morgen auch meinen Lohn nicht bekomme weil ich bisher auch noch keine Abrechnung erhalten habe.
Natürlich möchte ich sollte es so kommen auch Zinsen etc einklagen. Leider steht aber in meinem Arbeitsvertrag nicht, wie hoch der Abschlag sein muss sondern wirklich nur dass mir dieser ausgezahlt wird. Gibt es sowas wie eine prozentuale Pauschale?
Was kann ich jetzt alles tun, sollte morgen kein Geldeingang stattfinden? Ich Frage heute, weil ich von meinen ehemaligen Kollegen gesagt bekommen habe, dass das Gang und gebe wäre dass der AG da einfach gerne Mal nicht zahlt,die Abrechnung dann fehlerhaft ist weil Stunden abgezogen wurden oder halt nunmal viel zu spät.
Ich brauche das Geld aber wirklich sehr dringend, meine laufenden Kosten wurden alle von meiner Lebensgefährtin gestemmt (rund 1500€) und uns geht natürlich jetzt das Geld aus. Hat jemand damit Erfahrung?Ich habe leider weder eine Rechtsschutz noch Geld für einen Anwalt aktuell
Lg
2 Antworten
Das einzige, was ich dir mit auf den Weg geben kann, ist, dass du keinen Anwalt brauchst.
Wenn das Geld nicht kommen sollte, ist dein Ansprechpartner das zuständige Arbeitsbericht. Dort kannst du mit deinen Unterlagen (das wären normalerweise Abrechnungen und der Arbeitsvertrag) vorstellig werden, dann verfassen die dir die Klage.
Wie lange muss ich denn warten bis ich zum Arbeitsgericht gehen kann?
Natürlich möchte ich sollte es so kommen auch Zinsen etc einklagen.
Sorry aber ob derartig "alberner" Drohungen kann man nur noch "laut" grinsen. Zinsen? .... für X Tage 5% ? ?? über dem Leitzins ( 0,5% ) ......
dann rechne mal :
Z = K ⋅ p ⋅ t / 100 ⋅ 360
Was kann ich jetzt alles tun, sollte morgen kein Geldeingang stattfinden?
Die Firma mit kurzer Fristsetzung schriftlich ( Einwurfeinschreiben ) zur Zahlung und zur Hergabe einer Lohnabrechnung auffordern.
Folgend ..... in Eigenregie :
Danach kannst Du Antrag auf einen Mahnbescheid stellen.
Sorry - aber Deine bisherigen Lastschriftrückläufer müssen Deinen ehemaligen AG sicherlich nicht interessieren.
Eine Abschlagzahlung dürfte bei einem solch kurzen Arbeitsverhältnis eher unüblich sein. Auch wenn hier problemlos eine Gesamtabrechnung zum Monatsende möglich gewesen wäre.
Desweiteren bei einem Rechtstreit vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei in der 1. Instanz ihre Kosten selbst.
Was ich nunmal nicht verstehe ist, dass wenn in einem Vertrag drin steht, das meine Abschlagszahlung in den ersten 4 Werktagen erfolgt, dass ich als AN dann die Kosten tragen soll wenn der AG den Vertrag nicht einhält. Es ist ja nunmal egal wie lange ein Arbeitsverhältnis besteht, ob 23Tage oder 10 Jahre der Arbeitsvertrag gibt die Regeln vor. Auch die Klausel 1-4 Werktage habe ich bisher noch nie so in einem Vertrag gesehen. Bei jedem Arbeitgeber war der Abschlag schon am letzten des Monats drauf. Heutzutage ist das ja auch kein Akt mehr mit Onlinebanking. Ich bin ja auch jeden Tag pünktlich auf der Arbeit gewesen und habe meinen Job gewissenhaft gemacht. Ich mein, er trägt ja jetzt die schuld an meinem Finanziellen Problem da er sich nicht an den Vertrag hält.
Geht ja nicht nur um Zinsen, habe natürlich auch einige Bankrückläufer gehabt. Aufwand etc. Wie lange dauert sowas denn prinzipiell?