Welche Lohnart bei Berufsbekleidung in Datev Lohn und Gehalt?

1 Antwort

Berufsbekleidung ist keine Lohnart.

Wenn sie berufstypisch notwendig ist, sind das Betriebsausgaben. Ebenso kann der Arbeitnehmer diese als Werbungskosten angeben (Anschaffung (15 €), Reinigung, Werterhaltung).

Ist die Kleidung nur wegen der Uniformiertheit vom Unternehmer gewünscht (Firmenemblem) und auch die Reinigung und Werterhaltung vorgesehen ist das Betriebsbedarf.

Zu beachten dabei ist, wenn der Arbeitnehmer die Beschaffung (ohne Firmenlogo) selbst übernimmt, ist die Differenz zu den 15 € eine geldwerte Zuwendung und Lohnsteuerpflichtig.

Es ist zu beachten, was in den 15 € enthalten ist. Das könnten nämlich auch Einnahmen des Unternehmens sein, wenn das Weisungsrecht das verlangt (Aufwandsentschädigung).