lohn in ausbildung verkürzen?

3 Antworten

Wenn Du unentschuldigt Deinem Ausbildungsplatz fernbleibst, kann Dir der Ausbildungsbetrieb Dein Auszubildendenentgelt proportional zu Deinen Fehltagen kündigen.

Nach der 30Tage-Regel berechnet wäre das eine 10%ige Entgeltkürzung

Ja dürfen sie. Und wenn du bei 3 unentschuldigten Fehltagen nur 100 € abgezogen bekommst und keine fristlose Kündigung kriegst, ist an der Stelle noch sehr sehr nett.

Ich denke nicht, ließ dir dazu aber mal deinen Ausbildungsvertrag durch.