Lohn einbehalten wegen Kaution?
Hallo, ich habe eine dringende Frage, und benötige so schnell es geht euer Fachwissen.
Ich habe im April bei einem neuen Arbeitgeber angefangen und eine Wohnung bezogen, in der der Arbeitgeber "Mit-Vermieter" ist. Leider konnte ich mir noch keine Kaution leisten, habe durch verschiedene Gründe gekündigt, da es einfach nicht passt. In der Wohnung kann ich bleiben, jedoch behält er jetzt meinen Lohn ein, da ich noch keine kaution bezahlt habe, allerdings meinte ich, bis mein Kredit auf der Bank kommt, dauert es 2-3 Wochen, was er auch bestätigte!
Was kann ich jetzt tun, und darf er das überhaupt!? Ich kann ja nicht mal meine Miete bezahlen!
2 Antworten
Die Kaution einfach vom Lohn abziehen ist sicher nicht korrekt.
ABER der Vermieter könnte dir fristlos kündigen wenn mindestens 2 KM Kaution vereinbart sind aber nicht gezahlt.
Bei Mietbeginn April hätte die Kaution bis Anfang Juni komplett gezahlt sein müssen.
Bei Werkswohnungen (Wohnungen, die der Arbeitgeber bereitstellt) gibt es auch besondere Vereinbarungen. Oft werden hier im Mietvertrag und Arbeitsvertrag bestimmte Regelungen getroffen. Ob das so ist, kann hier nicht beurteilt werden.
Gibt es keine derartigen Regelungen, sind die Ausführungen von der Expertin anitari zutreffend