Lohn einbehalten wegen Kaution?

2 Antworten

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Die Kaution einfach vom Lohn abziehen ist sicher nicht korrekt.

ABER der Vermieter könnte dir fristlos kündigen wenn mindestens 2 KM Kaution vereinbart sind aber nicht gezahlt.

Bei Mietbeginn April hätte die Kaution bis Anfang Juni komplett gezahlt sein müssen.

Bei Werkswohnungen (Wohnungen, die der Arbeitgeber bereitstellt) gibt es auch besondere Vereinbarungen. Oft werden hier im Mietvertrag und Arbeitsvertrag bestimmte Regelungen getroffen. Ob das so ist, kann hier nicht beurteilt werden.

Gibt es keine derartigen Regelungen, sind die Ausführungen von der Expertin anitari zutreffend

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig