Löschung des Polizeilichen Führungszeugnis wann?
Guten Tag! Hab ein Riesen Problem, bin echt sehr traurig, da ich in die Schweiz auswandern möchte, hab eine tolle Frau kennengelernt. Wollte mich bewerben und sollte meinem Arbeitgeber ein Strafregisterauszug vorlegen. Habe damals ne schlimme Zeit gehabt und hab Dinge gemacht die ich sehr bereue. Am 09.07.2017 wurde ich rechtskräftig zu 80 Tagessätzen je 45 Euro verurteilt die Tat war am 22.10.2015 und ein halbes Jahr später am 01.05.2016 hab ich noch mal scheiße gebaut. Rechtskräftig wurde diese am 05.05.2018 ich wurde zu 90 Tagessätzen zu 10 Euro verurteilt. Kann man diese Dinge fürzeitig löschen lassen. Und meine andere Frage ist bleiben die beiden Dinge jetzt 3 Jahre in dem Zeugnis oder sind es doch 5 Jahre. Bin so verzweifelt bitte um eine Antwort. Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) § 32 Inhalt des Führungszeugnisses(2) Nicht aufgenommen werden
- Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
...
Nein, vom Datum der ersten Verurteilung. Siehe §38 BZRG:
Die erste Verurteilung fällt 2022 aus dem FZ und damit ist auch die 2. nicht mehr aufzunehmen.
Nach meiner völlig unmaßgeblichen Logik stehen die ersten 80 Tagessaätze gar nicht drin (da unter unter neunzig)
und dann wären die neunzig die danach (!) kommen nicht die zweite, sondern die erste Eintragung
und wären damit auch nicht einzutragen
1. Nein.
Eine vorzeitige Tilgung ist zwar nach §49 BZRG theoretisch möglich - die Hürden liegen aber so hoch, dass es praktisch unmöglich ist.
2. 5 Jahre ab Datum der Rechtskraft des ersten Urteils.
Also bis 2022.
Was ist so schwer an googlen?
https://strafrecht-eggenfelden.de/wann-werden-eintraege-im-fuehrungszeugnis-geloescht/
Wenn neue Einträge hinzukommen, bleiben die alten bestehen.
Hallo ja ich gebe dir ja recht aber mir ist halt nicht klar ob ich jetzt von der ersten Straftat 5 Jahre Rechen muss oder von der zweiten ob die erste dann früher schon weg ist vom Zeugnis oder erst dann alles weg ist wenn auch bei der zweiten Straftat die 5 Jahre Frist rum ist. Und wenn es so sein sollte das die Frist bei der erste rum ist dann müsste die andere doch auch nicht mehr austauschen oder. Wird in dem was ich bei Google finde überhaupt nicht klar
Steht doch ganz deutlich drin - wenn heute dazukommen, werden die alten nicht gelöscht.
Du hast den letzten Teilsatz übersehen:
"wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist"
Der Fragesteller wurde aber einmal zu 80 TS und beim 2. Mal zu 90 TS verurteilt.
Somit erscheinen BEIDE Strafen im FZ.