LKW Führerschein mit 19 als Schausteller?
Guten Tag
ich muss meinen LKW Führerschein machen
ich bin Schausteller und habe gehört das man deswegen seinen LKW Führerschein bereits mit 18 machen kann
stimmt das ?
gruß und vielen dank
4 Antworten
Generell gilt: Bist du der Gewerbetreibende und kannst nachweisen, dass du den LKW Führerschein zwingend benötist, darfst du den mit 18 machen.
Die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen vom Mindestalter von 21 Jahren für die Klasse C/CE finden sich in § 10 Nr. 7 FeV:
18 Jahre nach
aa) erfolgter Grundqualifikation nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 26. November 2020 (BGBl. I S. 2575) in der jeweils geltenden Fassung,
bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Wenn davon nichts zutrifft bleibt noch die Möglichkeit, sich gemäß § 74 FeV eine Ausnahme vom Mindestalter genehmigen zu lassen. Dazu kann gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 2 FeV eine MPU angeordnet werden. Am Ende entscheidet dann die Bußgeldstelle, ob die Genehmigung erteilt wird oder nicht.
Voraussetzung für die Fahrerlaubnis der Klasse C:
Der Vorbesitz der Klasse B ist eine Grundvoraussetzung für das Erlangen des Lkw-Führerscheins. Mit der Ausbildung für den C-Führerschein darf direkt nach der bestandenen Prüfung begonnen werden.
Das Mi destalter für den Lkw-Führerschein liegt bei 21 Jahren. Jedoch gilt die Ausnahmeregel, dass das Mindestalter auf 18 Jahre vermindert werden kann, wenn sich der Bewerber in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer befindet.
Das Mindestalter ist für diejenigen seit Mai 2014 auf 18 Jahre herabgesetzt, welche Einsatzfahrzeuge
- der Feuerwehr
- der Polizei
- einem nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienst
- des technischen Hilfswerks sowie
- sonstiger Einheiten des Katstrophenschutzes
führen möchten. Die Auflagen hier besagen, dass die Lkw-Führerschein-Besitzer jedoch nur für Einsatzfahrten, von Vorgeseetzten angeordnete Überfahrten und Prüfungen auf der Straße gefahren werden dürfen.
Siehe dazu auch: bussgeldkatalog.org
Mittlerweile bin ich kurz vor den 50..... In den letzten 30 Jahren hat sich so viel geändert..... Ich hätte damals auch privat fahren dürfen, es gab weder Paragraph 95, noch Verfallsdaten oder Sondereintagungen.
Ich hbe noch einen rosa Lappen. Und im nächsten wird nur noch Auto und Motorrad eingetragen, da ich den Rest nicht brauche wenn ich ihn tauschen muß