6 Antworten

Die zitierte Website liegt im Ranking der unglaubwürdigsten Websites im Jahr 2022 auf Platz 4.

Zum Nachlesen: Das sind die (un)glaubwürdigsten Websites 2022 | BR24

Insoweit ist der Artikel mit der gebotenen kritischen Distanz zu lesen.

Fakt ist, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, vgl. §130 StGB.

Was tatsächlich zwischen dem Lehrer und dem Schüler passiert ist, sei dahingestellt.

Fakt ist natürlich auch, dass etwaige Pöbeleien auch nicht zur Einsicht helfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also ich finde Lehrer cool, die sich für unsere Grundordnung einsetzen. Das könnte man gelassener machen. Aber lieber so, als zu den extremistischen Umtrieben schweigen.


Ignatius1  05.08.2024, 07:46
Also ich finde Lehrer cool, die sich für unsere Grundordnung einsetzen

😶

  • Und der dabei das Grundgesetz mit Füssen tritt❓
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.https://de.wikipedia.org › wiki › A...Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - Wikipedia
Art. 5 Abs. 1 GG (verkürzt): „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […] Eine Zensur findet nicht statt.“
https://de.wikipedia.org › wiki
Meinungsfreiheit - Wikipedia

➡️und damit auch den

Beutelsbacher konsens mit Füssen tritt, und damit das politische Überwältingunsverbot von Schülern.

Der Beutelsbacher Konsens 
Überwältigungsverbot. 
Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers. 
2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist. muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. 
Diese Forderu ng ist m it der vo rgena n nte n aufs engste verknüpft, den n wen n unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, 
Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten. Zu fragen ist, 
ob der Lehrer nicht sogar eine Korrekturfunktion haben sollte, d. h. ob er nicht solche Standpunkte und Alternativen besonders herausarbeiten muss, die den Schülern (und anderen Teilnehmern politischer Bildungsveranstaltungen) von ihrerjeweiligen politischen und sozialen Herkunft her fremd sind. 
die Betonung operationaler Fähigkeiten ein, was eine logische Konsequenz aus den 
beiden vorgenannten Prinzipien ist. Der in diesem Zusammenhang gelegentlich - etwa gegen Herman Giesecke und Rolf Schmiederer - erhobene Vorwurf einer "Rückkehr zur Formalität", um die eigenen Inhalte nicht korrigieren zu müssen, trifft insofern nicht, als es hier nicht um die Suche nach einem Maximal-. sondern nach einem Minimalkonsens  geht. 
Quelle
https://linksharing.samsungcloud.com/z5mr8uycFtFt
FAZIT:

.......,...... .....

........... . ................................ ........ ...... ...... ...

Ich zensiere mich azch schon bereits Selber !

Ist dasnicht Fantastisch❓

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IngoNito  05.08.2024, 09:11
@Ignatius1

Art 5 GG hat seine Grenzen in § 130 StGB. Die Meinungsfreiheit ist nicht unbegrenzt. Die potentielle Beleidigung religiöser Gefühle zB während der Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Paris hat entsprechende Diskussionen ausgelöst.

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Ignatius1  05.08.2024, 09:47
@IngoNito

😂Hat nur nichts mit dem Thema hier zu schaffen:

➡️Noch ist das hier die aktuelle Gesetzeslage :
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.https://de.wikipedia.org › wiki › A...Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland - Wikipedia
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IngoNito  05.08.2024, 10:58
@Ignatius1

und damit unterschlägst Du Art 5 Abs 2 GG bzw. hast Wikipedia unvollständig zitiert.

Hier besagter Art 5 Abs 2 GG:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

§ 130 StGB ist eine solche "Vorschrift der allgemeinen Gesetze". Übrigens auch § 166 Abs 1 StGB:

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es entsteht die Frage, warum Du Wikipedia nur unvollständig zitiert hast?

Fazit für die Eingangsfrage: ohne nähere Kenntnis des Sachverhalts bzw. auf Basis der Darstellung in report24 ist eine Beurteilung nicht möglich. Angeblich soll ein Audiomitschnitt existieren (der schon illegal wäre). Daneben stellt sich die Frage, wie report24 zu der Erkenntnis gelangt, dass der Lehrer linksgrün sein soll?!?

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Klingt erstens als hätte der Lehrer recht und zweitens als wäre die Aufnahme eine illegale Verletzung des Persönlichkeitsrechtes. Hast du noch andere Quellen ausser report24 oder NIUS? Denn wir wissen ja von deinen letzten Postings schon wie die die Wahrheit verzerren und Fakten verdrehen.

Kleiner Nachtrag: Wenn der Schüler identifizierbar ist, wird er eine ganze Menge Probleme bekommen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/heimliche-aufzeichnungen-als-beweismittel-in-einem-strafverfahren_166147.html

In der neunten Klasse ist man nämlich üblicherweise älter als 14 und damit strafmündig. Ganz abgesehen davon dürfte das auch disziplinarische Folgen für den Schüler haben.

Weiter unten wird die Behauptung "geschickt" relativiert, so dass das Portal aus dem Schneider ist, falls Beschwerden kommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ignatius1  05.08.2024, 09:02

Nach dem Comact verbot und Näncys ermächtigung 2024 wundert dich das noch ?

Diese virtuelle Ausstellung zur Presse im Nationalsozialismus stellt dar, wie die Nationalsozialisten die zuvor plurale Presselandschaft der Weimarer Republik durch Terror, Verbote und Kontrolle zu einem willfährigen Instrument ihrer Herrschaft machten.
Die Ausstellung zeigt, unter welchen institutionellen und ökonomischen Bedingungen zwischen 1933 und 1945 in Deutschland Zeitungen erschienen, worüber sie berichteten und wie die Arbeit der sogenannten „Schriftleiter“ (Journalist*innen) im Nationalsozialismus aussah. Während die Kontrolle der Medien in Deutschland nahezu lückenlos war, versuchten emigrierte Publizisten im Exil, die Pressefreiheit aufrechtzuerhalten. In einem eigenen Kapitel widmet sich die Ausstellung den schwierigen Umständen, unter denen Gegner*innen der Nationalsozialisten im Exil Zeitungen produzierten und sie stellt eine Auswahl dieser Publikationen vor.
https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/ns-presse/#s1

Bald kommt Regierungskritisch von Deutschrn wohl auch wieder nur noch aus dem Exil .

In hundert jahren gibts dann die nächste Ausstellung über das Verbot der regierungskritischen Presse im 2024 in Germany ..

Merkt ihr da oben im Norden jetzt echt nicht mehr was gerade los ist bei Euch ❓

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IngoNito  06.08.2024, 15:34
@Ignatius1

Was ist Dir über die Leber gelaufen, dass Du von "Näncys ermächtigung 2024" bzw. in der nächsten Antwort von "Näncy Ermächtigungstaat BRD" schreibst?

Du machst einen sehr verbitterten Eindruck, es scheint, dass es Dir erheblich an Gelassenheit und Zufriedenheit mangelt.

Näncy wird nächstes Jahr Geschichte sein, also locker bleiben und nicht derartig richten!

Das ist purer Unsinn, den Du hier schreibst!

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Entlassen ist hier die einzige Option:

Aber in dem Näncy Ermächtigungstaat BRD darf man das gewiss nicht mehr hoffen.

Der Beutelsbacher Konsens :
Überwältigungsverbot
Es ist nicht erlaubt, den Schüler - mit welchen Mitteln auch immer - im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der "Gewinnung eines selbständigen Urteils" zu hindern. Hier genau verläuft nämlich die Grenze zwischen 
Politischer Bildung und Indoktrination. Indoktrination aber ist unvereinbar mit der Rolle des Lehrers in einer demokratischen Gesellschaft und der - rundum akzeptierten - Zielvorstellung von der Mündigkeit des Schülers. 
2. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist. muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. 
Diese Forderu ng ist m it der vo rgena n nte n aufs engste verknüpft, denn wen n unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten.
Quelle :
https://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens

Lg ⚘


DerRoll  05.08.2024, 08:06

Ich finde es schon lustig dass du dich genötigt fühlst nach 5 Monaten auf einen Thread zu reagieren der höchstwahrscheinlich erstunken und erlogen ist, ohne jegliche Belege daher kommt, von einer bekannt rechtsradikalen Seite ist, von einem User der wegen Trollerei und Hetze hier schon mehr als ein halbes Dutzend Accounts verschlissen hat. Was genau macht dich glaubend dass er die Wahrheit erzählt? Dass der Schüler selbst wenn die Story stimmt eine Straftat begeht ist für dich aber irrelevant?

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sa652ma  05.08.2024, 08:39
@DerRoll

Das ist einfach nur für seine Freunde am rechten Rand, man könnte sagen ein „circle jerk“ von Fundamentalisten und Neonazis.

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