Lieferschein gleich Garantienachweis?

3 Antworten

Der Lieferschein gilt als Auslieferungsbeleg, auf welchem bekanntlich auch das Lieferdatum drauf steht. Damit hast Du einen Nachweis über das Alter des Gerätes, welcher Zeitraum also seit der Auslieferung vergangen ist. Damit kannst Du auch im Zweifel nachweisen, daß aufgrund des Alters noch ein Garantieanspruch besteht - oder eben nicht mehr ...

wenn Du bei Telekom reklamierst, gelten die vollen Ansprüche ab Datum der aufgeführten Lieferung. Der Lieferschein langt, da sollte ja die Gerätenummer usw stehen.

nur wenn das übertragen der Garantie erlaubt ist hast du garantie. der Hersteller kann dies in den Garantiebestimmungen ausschließen dann hättest du keine Garnatie.

also schau in den Garantiebestimmungen nach.