Fast neues Handy gekauft, Verkäufer möchte mir die Rechnung zwecks Restgarantie nicht geben!
Hallo, ich habe ein Handy ersteigert, dass 2 Monate alt ist. Ich bin davon ausgegangen, dass ich auch die Rechnung zwecks garantie mitgeliefert bekomme. Dies möchten die Leutchen aber nicht, da sie Angst haben, es könnte Schindluder damit getrieben werden, ferner ist das Handy aus einer vetragsverlängerung, sodass natürlich mehr private Daten dort ersichtlich sind-kann ich verstehen. Aber auch ich muss eine Sicherheit haben bei einem neuen Handy. Es stand nichts von Garantie im Angebot. Nun habe ich den leuten vorgeschlagen, ihre relevanten Daten zu schwärzen. Sie würden dies tun. Meine Frage: ist bei einem garantiefall die Rechnung geschwärzt noch ausreichend, wenn ersichtlich ist, wo, wann das handy gekauft wurde, der preis und die Seriennummer? Reicht da auch eine Kopie der Rechnung? Muss mir ein privater Verkäufer bei einem "fast neuen" Gerät eine Garantie geben? Freue mich über Antworten!
5 Antworten
Ich möchte mal wissen, was man mit einer Rechnung für Schindluder treiben kann. Ich vermute, dass das angeblich 2 Monate alte Gerät in Wirklichkeit älter, der Verkäufer also ein Betrüger ist.
Du hast ein Recht auf den Nachweis des Alters des Gerätes. Gibt er dir diesen Nachweis nicht, kannst du vom Kauf zurücktreten. Eine Rechtsschutzversicherung wäre hier hilfreich. Wichtig ist, dass du ihn jetzt schriftlich aufforderst, die Rechnung herauszugeben, weil sonst das zugesicherte Alter angezweifelt wird, und der Kauf rückabgewickelt wird. Das Ganze mit Fristsetzung.
Solche Sachverhalte klärt man vor einem Angebot ab.
Ist die Garantie "personenbezogen" hast Du sowieso ein Problem
Du hättest Dich vorher informieren sollen. Erst kaufen und hinterher jammern geht wirklich nicht!!
Meiner Meinung nach hast du keinen Anspruch auf eine Rechnung wenn sie im Angebot nicht angegeben war.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Bei manchen Herstellern ist die Garantie nicht übertragbar, gilt also nur für den Erstkäufer.
Lass doch ansonsten vom Verkäufer im evtl. Garantiefall das Handy einschicken. Lass dir diese Abmachung schriftlich geben.
Es stand nichts von Garantie im Angebot
dann müssen die "Leutchen" auch keine Rechnung mitgeben