Liebhaberzucht oder gewerbliche Zucht?

5 Antworten

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Du hast das falsch verstanden bzw. das Finanzamt falsch erklärt. Wenn du keine gewinne planst und keine gewinne erwirtschaftest , ist es reine Liebhaberei/hobby, das nirgendwo angemeldet werden muss.

Eigentlich müsstest du diese Fragen doch bereits in den Züchterseminaren des VDH ausreichend erläutert bekommen haben?? Das ist genau eines der Themen, die dort mehr als ausführlich behandelt werden!!

Vom Finanzamt her gibt es überhaupt keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen "Liebhaberzucht" und "gewerblicher Zucht".

Das liegt einzig und alleine an einer entsprechenden Einnahme/Ausgabe-Rechnung. Ob Gewinn erwirtschaftet wird oder nicht.

Viel wichtiger ist die Einstufung beim Örtlichen Veterinäramt.

Aber da du ja augenscheinlich nicht im VDH züchten willst, sondern einfach mal so Hunde vermehren willst und das dann ja wohl mit Gewinnabsicht - da wird es dann tatsächlich als Gewerbe eingestuft.

Okay machen wir es kurz:

Zufällige Vermehrung zb Nachbars Rüde nutzt seine Chance bei der Hündin der Nachbarn = "Zucht" ohne Gewinnerwartung, es ist nicht geplant gewesen Welpen zum Verkauf zu produzieren.

Dein Vorhaben, durchrechnen was es gibt, planen wie man züchten kann = "Zucht" mit Gewinnerwartung, hier wird gezüchtet um die Welpen zu verkaufen. Und das ist hier der Knackpunkt, du willst nach deutschen Recht Waren zum Verkauf produzieren, das darf man ohne Gewerbeschein nicht.


jww28  20.09.2019, 15:06

Ach im übrigen hast du mit Gewerbeschein auch den Vorteil das deine Hunde keine privaten mehr sind, die Hundesteuer müsste so zb rein theoretisch absetzbar sein.

SaiCu 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 15:21

Was du schreibst ergibt natürlich Sinn, bei mir ist aber nicht mit Gewinn zu rechnen. Hat das FA selbst ausgerechnet und gesagt.

jww28  20.09.2019, 15:35
@SaiCu

Deswegen sollst ja dann nochmal wieder kommen 🙂 dann kannst es belegen, im Moment sieht das Amt nur das du gewinnorientiert arbeiten willst. Und denk dran das du als Gewerbe ja anders rechnen muss, vieles kann man absetzen und sparen, so daß das Amt unter Umständen andere Zahlen raus hat als du.

SaiCu 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 15:48
@jww28

Wenn ich als lieberhaber zurückgestuft werd, müsste ich alles ans FA zurück zahlen. Aber ich mach das einfach so, gemeldet bin ich ja schon dort

jww28  20.09.2019, 15:55
@SaiCu

Hui okay das hab ich nicht bedacht, evtl dafür echt das ganze zur Seite legen bevor am Ende die dicke Rechnung kommt.

Dafür solltest Du Dich am ehesten an Deinen Dachverband wenden.
Zuchtwart oder Vorstand müssten Dir alle Fragen bezgl. eines Zwingers beantworten und auch mit dem behördlichen Kram weiterhelfen können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter

Gewerbe anmelden ist doch kein Problem.

Und wenn Du keinen Gewinn machst oder innerhalb des Freibetrags bleibst, musst ja auch keine Steuern zahlen.


SaiCu 
Beitragsersteller
 20.09.2019, 15:04

Nein natürlich ist es kein Problem, vorlegen muss ich so oder so alles, aber es geht auch um andere Sachen zb falls ich mein Haus verkaufen möchte in dem ich weniger als 10 Jahre wohne um ein größeres zu kaufen usw da gelten dann andere Regelungen wo man sehr viel Verlust machen kann. Da ich mit der zucht keine Gewinnerzielungsabsicht habe wäre eine Liebhaberzucht besser.

SteffoMUC  20.09.2019, 15:27
@SaiCu

Ab 10 Jahren Eigentum steuerfrei etc. ... ;) Ja, aber Gewerbe und Immobilienverkauf sind eh zwei Paar Schuh... ;) Wo kein Kläger, da kein Richter - aber wenn sie Dir schon sagen, dass Du sollst... solltest Du vielleicht. ;)