Auto schlimm

7 Antworten

Also, fangen wir mal an:

der Tatbestand findet sich im BKat (Bußgeldkatalog) in der Anlage
73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt 20€
73.1 - mit Gefährdung 25€
73.2 - mit Sachbeschädigung 35€

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2013/BJNR049800013.html

So, das jemand dich deswegen anzeigt oder das die Polizei das aufgenommen hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich.

Da dies ne Ordnungswidrigkeit ohne Punkte ist, hast du keine Probezeitmaßnahmen zu befürchten.


cat64k  24.01.2015, 06:32

sorry ich muss mich korrigieren, ich hätte etwas weiterlesen sollen, das hier triffts wohl etwas besser:

74 Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren 10€ 74.1 - mit Gefährdung 15€ 74.2 - mit Sachbeschädigung 35€

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Bestimmt wurdest Du von Verkehrsüberwachungskameras erfasst und nun erwartet Dich... gar Nichts. Wenn Du von der Polizei gesehen worden wärst und die dem nachgegangen wären hätten die Dich angehalten und allenfalls ne Verkehrskontrolle gemacht.

Gewöhnlich bekommt man dafür keine Strafe, angehalten könnte man werden weil man auffällt (und wer auffällt fährt evtl unter Alkoholeinwirkung).

Ich weiss nichtmal ob dieses Vergehen im Bußgeldkatalog aufgeführt ist, wenn ist es sicherlich kein Verstoss der zu einer Verlängerung der Probezeit führt. Höchstens wenn der Gegenverkehr dadurch so geblendet wurde dass ein Unfall entstand.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass mich die Polizei gesehen hat und dass ich eine probezeitverlängerung bekomme?

Sie ist gleich Null: Fernlicht ist in der Ortschaft garnicht verboten, nur eine Behinderung, gar Gefährdung des Gegenverkehrs als Ordnungswidrigkeit nach BKat (Bußgeldkatalog)TBA 73 ff. zu ahnden.

Die hätte man aber mit dir als verantwortlichem Fahrer festellen müssen und kann sie nun nicht anhand des Kennzeichens dem Halter zur Last legen.

Im Übrigen ist eine Owi kein sog. A-Verstoß, der allein eine Probezeitverlängerung hergäbe :-O

Da kannst du also ganz beruhigt sein, solltest demnächst aber stets darauf achten, das Fernlicht sofort auszuschalten, sobald du entgegenkommendes Schweinwerferlicht bemerkst :-)

G imager761


Crack  24.01.2015, 10:00
Fernlicht ist in der Ortschaft garnicht verboten

In der Regel schon:

§ 17 StVO Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden.

nur eine Behinderung, gar Gefährdung des Gegenverkehrs als Ordnungswidrigkeit nach BKat (Bußgeldkatalog)TBA 73 ff. zu ahnden.

Auch dafür gibt es einen eigenen Tatbestand [auch ohne Gefährdung]:

Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen.

§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat

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Ich nehme mal an dass es ein Versehen war. Die Wahrscheinlichkeit ist extrem gering. Eine Probezeitverlängerung dürfte bei so einem Verstoß so wie so nicht in Kraft treten (es sei denn es wäre zu einer Gefahrensituation gekommen).

Da mach dir mal keinen Kopf. Ich glaube kaum, dass dich deswegen jemand bezichtigen wird bzw das es überhaupt jemanden aufgefallen ist.