Leute man muss doch vor den Gebetswaschung Intention machen aber ich kenne mich nicht aus kann Mir jemand helfen?

3 Antworten

Absicht arabisch (niyyah) müssen nicht ausgesprochen werden, sie kommen von Herzen.

Beispiel:

Wenn du morgen zur Schule gehen möchtest, stehst du auf mit dem festen Entschluss, das zu tun. Du sagst aber nicht: „Ich bin heute mit der Absicht aufgestanden, zur Schule zu gehen.“ Du machst es einfach, ohne es vorher auszusprechen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser

Zinafragen888 
Beitragsersteller
 24.10.2024, 18:55

Also soll man die gebetswaschung ernst nehmen so zu sagen von Herzen aus und bismilah Sagen und Dan wudu machen und nach den wudu muss man da was sagen

Rider214  24.10.2024, 18:59
@Zinafragen888

Nein, allein wenn du Wudu machen willst, ist deine Absicht schon da.

Das Bismillah kann man zwar sagen, aber es ist kein Muss, sondern Sunnah. (Wenn du jedoch neben einer Toilette Wudu nimmst, dann musst du das Bismillah im Herzen sprechen.)

Das hängt von der Rechtsschule ab, dem du folgst. In der hanafitische Rechtsschule ist die Absicht vor der Gebetswaschung keine Pflicht, sondern eine sunnah. Wenn du eine andere Rechtsschule folgst, befasse dich auch damit.

Eine Absicht bedeutet per Definition, dass du dich entschließt etwas für Allahs Wohlgefallen zu tun, bevor du mit der Tat beginnst. Diese muss nicht ausgesprochen werden, ein Zeichen für die Absicht wäre, wenn du beispielsweise auf die Toilette gehen und gefragt werden würdest, was du machen willst, du darauf antworten kannst, dass du den Wudhu vollziehen möchtest.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Am lernen.

Die Intention besteht darin, dass du beabsichtigst, die Gebetswaschung zu vollziehen. Damit hast du die Niyyah/Intention schon vollzogen.

Nehmen wir an du fällst in einen sauberen Fluss, dein gesamter Körper ist nass, alles somit gewaschen. Du hattest aber dabei keine Intention Wudu zu vollziehen.

Nach der Hanafitischen Rechtsschule würde das dennoch als gültiges Wudu gelten, da Abu Hanifa die Intention nicht als Pflicht ansieht.

Nach den anderen Rechtsschulen wäre das jedoch kein gültiges Wudu, da du nicht mit der Intention einer Gebetswaschung in den Fluss gefallen bist.