Ghusl nehmen, Intention unter der Dusche sagen (islam)?

3 Antworten

  1. Laut der Hanafitischen Rechtsschule ist keine Absicht nötig, laut den anderen Rechtsschulen schon
  2. Du musst als Niyya/Absicht nicht extra aufsagen, wenn dir im voraus bewusst ist, dass du Ghusl vollziehen willst, ist das ausreichend. Es geht um die Intention, du musst es nicht explizit aufsagen.

Natürlich ist das egal.

Wo willst du das denn sonst machen wenn nicht im Bad.

Und man sollte schon nackt unter die Dusche gehen.

Du sagst die überhaupt nicht. Du fasst die Absicht im Gedanken. Wenn du aufstehst, um in die Dusche zu gehen, um Ghusl aus dem und dem Grund zu nehmen, dann hast du doch die Absicht bereits gefasst. Man darf die nicht laut aussprechen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid