Darf man den Koran ohne Gebetswaschung hören?

2 Antworten

Eine Üerson, die das kleine Hindernis aufweist. also keine Teilwaschung/Wudu'/ Abdest hat, darf in diesem Zustand folgende vier Angelegenheiten nicht tun:

  • Beten, gleich ob Pflichtgebet oder nicht.
  • Die Ka^bah umkreisen, gleich ob pflichtig oder nicht
  • Das Tragen des Mußhaf, egal ob in der Hand oder in einer Tasche etc.und
  • Das Berühren des Mußhaf, also das Berühren der Seiten, Seitenränder und des Einbandes. Jedoch darf dem unterscheidungsfähigem Kind ein Mußhaf zu Lernzwecken (!), selbst ohne Teilwaschung des Kindes, ausgehänfigt werden. In einem Notfall, wie wenn der Mußhaf oÄ. im Müll liegen würde und keiner mit Teilwaschung da ist, dann muss man den Mußhaf natürlich aufheben.

Das Rezitieren und Hören von Qur'an ist auch ohne Teilwaschung erlaubt.

Für denjenigen, auf den Großwaschung aufgrund des großen Hindernisses Pflicht ist, ist das Rezitieren des Qur´an, neben dem Aufenthalt in einer Moschee und den vier oben genannten Angelegenheiten, verboten, bis er die Pflichtgroßwaschung verrichtet.

Hoffe konnte weiterhelfen

Viele Grüße,

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

Ja, natürlich. Man darf sich Qur’ān Rezitationen auch ohne Wudu‘ (Gebetswaschung) anhören, ist kein Problem


Abduhhhlll 
Beitragsersteller
 27.04.2024, 22:32

Darf man sie auch rezitieren

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Stolze777  28.04.2024, 13:05
@Abduhhhlll

Man darf den Qur’ān nicht ohne Wudu‘ berühren und rezitieren

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