Lenkererhebung ohne Angabe von Gründen?

2 Antworten

Was meinst du denn mit "ohne Grund"? Der Grund steht doch da schwarz auf weiß Dieser Wisch ist wie hier bei uns in Deutschland der Anhöhrungsbogen. Zur besagten Tatzeit ist wer auch immer wahrscheinlich in oder mit deinem Fahrzeug geblitzt worden. Das dann aber scheinbar so zackig das es nicht mehr ausreicht "nur" das Bußgeld zu zahlen und das Verfahren dann folgenlos wieder einzustellen. Denn dann hättest du einfach einen Festsetzungsbescheid über Summe X bekommen und fertig. In deinem Fall jedoch könnte evtl. ein Fahrverbot im Raum stehen. Aus diesem Grund musst du den Fahrer:in /Lenker:in angeben damit es nicht den falschen trift. Was es für Strafen gibt wenn du das nicht machst weiß ich jedoch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

den Grund kannst du Schwarz auf Weiß nachlesen

damit steht schon mal fest, dass DU zum Zeitpunkt NICHT gefahren bist

du bist verpflichtet den vollständigen Namen und Adresse zu benennen