Lehrgang ausserhalb meiner Stadt verpflichtend zur Teilnahme?
Kann mein Arbeitgeber mich dazu zwingen an einem Lehrgang teilzunehmen, der zb. 2 Std Fahrtzeit von meinem Zuhause entfernt ist? Üblich ist es als Teilnehmer am Ort des Lehrgangs für 1 Woche zu bleiben.
Dies ist aus Gründen eines Nebenerwerbs nicht möglich. Ich hätte daher jeden Tag 4 Std Fahrtzeit.
1 Antwort
Der Lehrgang ist eine Fortbildungsmaßnahme und gehört zu deiner Arbeit. Dein Arbeitgeber ermöglicht dir die Übernachtung vor Ort.
Das du dort nicht übernachten willst, ist deine Sache, dass ist kein Grund nicht an dem Lehrgang teilzunehmen.
Nimm eine Woche Urlaub von deinem Nebenerwerb.
Der Arbeitnehmer muss an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme verlangt um die Fähigkeiten und Kenntnisse zu erweitern.
Um nicht an einem Lehrgang teilnehmen zu müssen bedarf es ganz besonderer Umstände, wie wenn die Fortbildung in deinem Urlaub stattfindet oder deine eigene Hochzeit, die Geburt deines Kindes oder die Beerdigung eines nahen Verwandten in diese Zeit fällt.
Ist das deine Einschätzung oder hast du das aus einem Gesetzestext entnommen?