Lehrerin verbietet mir von der Schule abzumelden?
Hallo,
schule ist für mich ein schwieriges thema und habe auch keine gute erfahrung gemacht damit und deswegen hat sich bei mir eine angststörung entwickelt und auch panikattacken.
gerade eben ging es mir auch richtig scheiße. ich wusste einfach das wenn ich jetzt nicht nach hause gehe eine panikattacke bekommen werde.
ich hab deswegen meine lehrerin freundlich gebeten das ich mich abmelden kann (ich bin btw 18) und sie hat mir das verboten.
ich saß dann ganz alleine auf dem flur. ich habe geweint bis zum geht nicht mehr und dann bekam ich auch schon eine panikattacke. ich habe mich ganz alleine gefühlt und so hilflos. ich hatte sogar meinen vater angerufen und es ihm erzählt, es juckt ihn nicht.
dann letztendlich durfte ich mich doch abmelden aber davor nicht. ich ging sogar ins sekretariat und habe da gefragt aber bekam keine hilfe.
darf meine lehrerin mich überhaupt einfach hierlassen?
5 Antworten
ich hab deswegen meine lehrerin freundlich gebeten das ich mich abmelden kann (ich bin btw 18) und sie hat mir das verboten.
Grundsätzlich kann eine Lehrkraft es dir erstmal gar nicht verbieten! Du bist volljährig und eine Lehrkraft kann nicht darüber entscheiden, ob man weiterhin zur Schule geht oder nicht.
Es kann sein, dass du noch eine Berufsschulpflicht hast (in manchen Bundesländern bis zum 21 Lebensjahr!), aber selbst da kann dich weder die Lehrkraft noch das Sekretariat, dazu verpflichten zu bleiben. Dann wird das Schulamt informiert und diese weißt dir eine Schule zu. Natürlich kann es sein, dass das Schulamt dir die gleiche Schule zu weißt.
dann gehst du jetzt zum arzt und holst dir einen schein, sonst bist du eingetragen als unentschuldigt. nur weil du keinen bock hast, gibts keinen grund ständig zu fehlen.
du sagtest doch selbst, du bist irgendwann trotzdem gegangen
Sie kann dich letztendlich nicht aufhalten zu gehen. Sie kann dann allerdings verlangen, dass du zum Arzt gehst und eine ärztliche Bescheinigung vorlegst.
ja das hatten wir vorher schon geklärt das ich immer ein attest mitbringe
Sie kann dagegen nichts machen wenn du gehen willst. Du bist volljährig aber es ging ihr mehr darum das du deine Zukunft nicht verhaust indem du unüberlegt handelst. Ohne Abschluss dastehen und kein Beruf finden usw. Das waren wohl eher ihre bedenken.
Hm was ist denn das für eine Schule? Und welches Bundesland?
IN manchen BL bist du erst nicht mehr schulpflichtig, wenn das Schuljahr im dem du das 18. Lebensjaher vollendet hast zu Ende ist
WEnn du eine Ausbildung machst bist du schulpflichtig bis du 21 bist. Ansonsten bis 18.
Etwas seltsam wie ich finde ist aber so
ich kann schlecht zum arzt wenn mir meine lehrerin verbietet das schulgebäude zu verlassen