Lehrerin Schülerin zuhause aufnehmen?

4 Antworten

In einem Notfall, wenn sie die einzige (verfügbare) Vertrauensperson ist, klar!

Die Lehrerin wird das vermutlich bleiben lassen, denn sie hat nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Jugendlichen. Sie macht sich unter Umständen strafbar, wenn sie das ohne Wissen der Eltern und des Jugendamtes tut. Sie wird also in jedem Fall Eltern und Jugendamt informieren müssen.

Das Jugendamt hast für solche Fälle auch Notfallplätze, in denen Jugendliche auf kurzfristig aufgenommen werden können.

Theoretisch schon, aber praktisch gibts sowas nicht.