Darf ein*e Lehrer*in ohne wissen meine stimme aufnehmen?

3 Antworten

In Deutschland ist das Aufnehmen von Personen ohne deren Einwilligung in der Regel nicht erlaubt. Dies ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz geschützt. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Aufnahme ohne Zustimmung zulässig sein kann, beispielsweise wenn es sich um eine strafbare Handlung handelt oder wenn es zum Schutz berechtigter Interessen erforderlich ist.

In Bezug auf den speziellen Fall einer Lehrerin, die die Stimmen ihrer Schülerinnen und Schüler aufzeichnet, ist es wichtig zu beachten, dass Schulen und Lehrerinnen und Lehrer spezielle Regeln und Vorschriften für den Umgang mit persönlichen Daten von Schülerinnen und Schülern einhalten müssen. Wenn eine Lehrerin beabsichtigt, die Stimmen ihrer Schülerinnen und Schüler aufzunehmen, um Disziplinarmaßnahmen oder ähnliches zu ergreifen, muss sie dies vorher mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten besprechen und deren Einwilligung einholen.


Ohne Einstimmung kann sie das vergessen und selbst dann muss eine zweckmäßige Notwendigkeit bestehen. Es gibt keine Notwendigkeit für Ton- oder Videoaufnahmen, um eine Störung des Unterrichts zu dokumentieren. Wäre das der Fall, wäre jede beweislose Behauptung über eine Unterrichtsstörung einen Dreck wert.