Lehrer sagt, der Holocaust an den Juden war nicht so schlimm?
Lehrer sagt, der Holocaust an den Juden war nicht so schlimm. Kann ich das anzeigen? Habe halt Angst dass ich nicht ernst genommen werde und dass es dann raus kommt und ich Nachteile davon habe...
7 Antworten
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Frage ihn in der nächsten Geschichtsstunde was er damit gemeint hat, als er sagte, dass der Holocaust für die Juden nicht so schlimm war. Gleich am Anfang der Stunde und vor der versammelten Klasse. Und wenn er behauptet, dass er das nicht gesagt hat, sollte jemand dir beistehen, der oder die das auch mitbekommen hat.
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Holocaust zu bagatellisieren bzw herab zu setzen ist in Deutschland eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug beantwortet werden.
Je nach Situation würde ich ihn entweder verpetzen oder die Schule wechseln, ohne einen Grund zu kennen.
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Strafbar ist auch eine Relativierung. Nach § 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs ist die Leugnung oder Relativierung des Holocaust strafbar.
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Ich würde - evtl. nach einem klarstellenden Gespräch mit dem Lehrer - eine schriftliche Meldung beim Direktor machen. Am Besten mit Namen bzw. Unterschriften von mehreren Schülern, die den Vorgang bezeugen können. Wenn Ihr den Eindruck habt, der Direktor will das unter den Teppich kehren, dann wendet Euch an die Bezirksregierung (oder wie diese Behörde in Eurem Bundesland heißt) as Schulaufsichtsbehörde.
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Er hat es nicht öffentlich gesagt. Dennoch sollte ein Lehrer so etwas nicht sagen.
Wie jetzt? Vor 20 Kindern in einer Klasse so eine Aussage zu bringen ALS LEHRPERSON - EINEM VORBILD - ist nicht öffentlich?
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Lies bitte den Paragraphen:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
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Ja. Ich denke aber, dass der öffentliche Frieden dadurch nicht gestört wird.
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Ja. Aber der öffentliche Frieden wird hierdurch nicht gestört, denke ich.
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Ich denke schon, dass der öffentliche Frieden gestört wird. Kommt sowas an die Öffentlichkeit, wird der öffentliche Friede durchaus gestört sein, immerhin ist ein Lehrer im öffentlichen Dienst angestellt.
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Dies liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Mir ist ein Rechtsfall bekannt wo ein Jude einen Nachbarn angezeigt hatte der ihm an Schreiben schickte wo stand "an die dreckige Judensau". Verfolgt wurde dies nicht. Der Staatsanwalt war der Auffassung, dass das Schreiben zwar überaus hässlicher Natur sei jedoch über den privaten Wirkungskreis des Angeklagten den Rechtsfrieden nicht stôre". Justiz ist insbesondere in Deutschland zum grossen Teil willkürlich.
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Dem würde ich mit einer Anzeige bezüglich § 130 StGB drohen, wenn der wieder so etwas vom Stapel ließe.
Strafbar ist eindeutig die Leugnung. Wenn man sagt "nicht schlimm" ist dies zwar eine kritikwürdige Meinung, aber keine Leugnung.