Lehrer sagt, der Holocaust an den Juden war nicht so schlimm?

7 Antworten

Frage ihn in der nächsten Geschichtsstunde was er damit gemeint hat, als er sagte, dass der Holocaust für die Juden nicht so schlimm war. Gleich am Anfang der Stunde und vor der versammelten Klasse. Und wenn er behauptet, dass er das nicht gesagt hat, sollte jemand dir beistehen, der oder die das auch mitbekommen hat.

Holocaust zu bagatellisieren bzw herab zu setzen ist in Deutschland eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug beantwortet werden.

Je nach Situation würde ich ihn entweder verpetzen oder die Schule wechseln, ohne einen Grund zu kennen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Charedi = orthodoxer Jude.

Rotfuchs716  24.06.2024, 19:25

Strafbar ist eindeutig die Leugnung. Wenn man sagt "nicht schlimm" ist dies zwar eine kritikwürdige Meinung, aber keine Leugnung.

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Charedi  24.06.2024, 19:51
@Rotfuchs716

Strafbar ist auch eine Relativierung. Nach § 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs ist die Leugnung oder Relativierung des Holocaust strafbar.

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Ich würde - evtl. nach einem klarstellenden Gespräch mit dem Lehrer - eine schriftliche Meldung beim Direktor machen. Am Besten mit Namen bzw. Unterschriften von mehreren Schülern, die den Vorgang bezeugen können. Wenn Ihr den Eindruck habt, der Direktor will das unter den Teppich kehren, dann wendet Euch an die Bezirksregierung (oder wie diese Behörde in Eurem Bundesland heißt) as Schulaufsichtsbehörde.

Er hat es nicht öffentlich gesagt. Dennoch sollte ein Lehrer so etwas nicht sagen.


Inkognito-Nutzer   14.03.2024, 23:41

Wie jetzt? Vor 20 Kindern in einer Klasse so eine Aussage zu bringen ALS LEHRPERSON - EINEM VORBILD - ist nicht öffentlich?

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BelfastChild  14.03.2024, 23:42
@Inkognito-Beitragsersteller

Lies bitte den Paragraphen:

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

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Inkognito-Nutzer   14.03.2024, 23:45
@BelfastChild

Ok. "(!!!)Oder(!!!) in einer Versammlung"

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PixelManuel  14.03.2024, 23:53
@BelfastChild

Ich denke schon, dass der öffentliche Frieden gestört wird. Kommt sowas an die Öffentlichkeit, wird der öffentliche Friede durchaus gestört sein, immerhin ist ein Lehrer im öffentlichen Dienst angestellt.

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Rotfuchs716  24.06.2024, 19:29
@BelfastChild

Dies liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Mir ist ein Rechtsfall bekannt wo ein Jude einen Nachbarn angezeigt hatte der ihm an Schreiben schickte wo stand "an die dreckige Judensau". Verfolgt wurde dies nicht. Der Staatsanwalt war der Auffassung, dass das Schreiben zwar überaus hässlicher Natur sei jedoch über den privaten Wirkungskreis des Angeklagten den Rechtsfrieden nicht stôre". Justiz ist insbesondere in Deutschland zum grossen Teil willkürlich.

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Dem würde ich mit einer Anzeige bezüglich § 130 StGB drohen, wenn der wieder so etwas vom Stapel ließe.