Lehrer nimmt panikstörung nicht ernst?

3 Antworten

Ich an deiner Stelle, würde ich mir einen Termin beim Schuldirektor geben lassen und es mit dem abklären, was dieser benötigt. Dein Lehrer kann dir was beibringen aber zu sagen hat er dir nichts!


stefanarnold  07.05.2021, 04:41

Es ist die Pflicht des Lehrers die Lernentwicklung der Schüler zu bewerten. Wie soll er das machen wenn der Threadschreiber sofort abklappt?

esmacabc13 
Beitragsersteller
 10.05.2021, 03:19

Meine Eltern haben meinen Schuldirektor eine Mail und geschrieben und er meinte das ein Termin nicht nötig sei.

FreifrauvonDiez  07.05.2021, 08:45

Das Problem ist,dass im Schulgesetz mündliche Prüfungen erlaubt sind. Wenn man sich von diesen befreien lassen möchte, dann muss man da offizielle Bescheinigungen etc vorlegen.

Ohne Bescheinigung darf er dich nicht anders behandeln als andere.

Das ist wie wenn jemand Adhs, eine Lrs oder Dyskalkulie hat. Nachteilsausgleiche etc gehen nicht einfach so.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen

esmacabc13 
Beitragsersteller
 10.05.2021, 03:18

Ich habe eine Bescheinigung vom Arzt bekommen, jedoch will mein Lehrer eine Bescheinigung vom Psychologen obwohl er am Anfang meinte das eine von Arzt ausreicht. Ich kann zurzeit wegen corona und der Warteliste nicht zum Psychologen gehen.

Schwalbe345  07.05.2021, 07:24

Man kann Rücksicht nehmen! Egal ob der Schüler grad psychische Probleme hat oder nicht sollte man anders damit umgehen, wenn es der entsprechenden Peron während einer Abfrage nicht gut geht. So etwas kann man nicht faken. Man könnte die Aufgaben 1 Mal mit dem Schüler gemeinsam lösen damit er sieht, dass er keinen Grund hat sich Sorgen zu machen und ihn dann ein weiteres Mal, an einem anderen Tag abfragen.

FreifrauvonDiez  07.05.2021, 08:48
@Schwalbe345

Das Problem ist durch die Schulgesetze der verschiedenen Länder sind mündliche Prüfungen erlaubt. Wenn sie sich befreien lassen möchte, dann muss etwas vorhanden sein. Um dauerhaft da raus zu kommen müsste eine Diagnose etc bestehen. Dann ist sie nicht auf das wohlwollen einzelner Lehrer angewiesen, sondern kann einen Nachteilsausgleich erhalten.

Schwalbe345  07.05.2021, 08:52
@FreifrauvonDiez

Soweit ich das verstanden habe, geht es hier um eine Abfrage und nicht um eine mündliche Prüfung. Davon habe ich nicht gesprochen.

FreifrauvonDiez  07.05.2021, 09:25
@Schwalbe345

Abfragen zählen auch immer mit in die Mitarbeitsnote. Das zieht sich dann durch und je nach Fach und Bundesland macht eine Mitarbeitsnote 50% bis 60% der Endnote aus.

Schwalbe345  07.05.2021, 11:57
@FreifrauvonDiez

ja aber dort kann man eben Rücksicht nehmen, oder würdest du jemanden noch weiter ausfragen, wenn die Person währenddessen eine Panikattacke hat ? Sogar während einer mündl. Prüfung sollte man da mindestens eine Pause einlegen.

FreifrauvonDiez  07.05.2021, 12:00
@Schwalbe345

Kann ist leider nicht müssen. Daher bin ich für Dokumentation etc. Dann können Betroffene geschützt werden und Abfragen etc so stattfinden lassen das sie es auch schaffen. Ich könnte mir vorstellen das man sich dann sicherer fühlt und nicht der "Willkür " der Lehrer ausgeliefert ist.

Warum kann man sich auf dieses Tests nicht vorbereiten? Es werden doch sicher Themen aus dem Unterricht abgefragt. Wenn du eine Angstatörung hast kann man auch in die Psychologische Notfallambulanz eines Krankenhauses gehen. Die stellen auch Atteste aus. Bzw überweisen sich dann zu einem Psychologen oder Therapeuten.


esmacabc13 
Beitragsersteller
 10.05.2021, 03:14

Das Attest vom Arzt hab ich meinem Lehrer schon gegeben aber er möchte ein weiteres Attest vom „richtigen“ Psychologen haben. Das mit den fragen meinte ich so das er nie mit einer Antwort zufrieden ist und immer weiter hackt und wenn man nichts weiß sauer wird. Liebe Grüße