Können Eltern ein persönliches Gespräch ablehnen?
Hallo,
folgender Fall: Lehrer und Direktor schikanieren einen Schüler. Er wird angeschrien und verbal runter gemacht. Zudem verschwinden plötzlich Unterlagen aus der Schulakte. Die Kindsmutter widerspricht außerdem, aus medizisch relevantem und der Schule bekanntem Grund, der aktuellen Testpflicht, mittels Nasenabstrich (Spucktest wäre kein Problem). Außerdem untersagt die Mutter Sport mit Mundschutz und bittet den Lehrer, dass dem Kind Pausen beim Tragen gewährt werden. Zuvor wurde auf Anfrage telefonisch der Mutter mitgeteilt, dass entgegen der Vorschriften, den Schülern KEINE Maskenpausen erlaubt sind.
Nachdem die Mutter nochmal schriftlich ihre Bedenken äußert, Maskenpausen fordert und der Testpflicht widerspricht, kommt es zur völligen Eskalation durch die Direktorin, in Form verbaler Übergriffe auf Mutter und Kind.
2 Wochen später erhält die Mutter eine Gesprächseinladung, der sie nachzukommen hat, andernfalls wird das Kind bis zur Klärung im Distanzunterricht bleiben. Aufgrund des Verhaltens der Schule, ist die Mutter jedoch zu keinem persönlichen Gespräch mehr bereit, da weitere verbale Entgleisungen durch die Lehrerschaft zu erwarten sind. Sie ist jedoch durchaus bereit den Sachverhalt schriftlich zu klären.
Kann sie unter diesen Umständen ein persönliches Gespräch verweigern und auf schriftliche Klärung bestehen?
3 Antworten
Die Mutter kann das Gespräch verweigern. Ich würde mich auch nicht gerne eine weiteres Mal beleidigen lassen, davon abgesehen ist es Pflicht, den Schülern eine Maskenpause zu geben.
Die Mutter muss mit niemandem reden, wenn sie das nicht möchte.
Dann muss sie eben mit weiteren Konsequenzen rechnen.
Klingt nach Kindergarten
Ein wenig
Etwas
Meiner Meinung nach
Wie auch immer
Ich würde mir überlegen, dass Problem auf eine angemessene Art anzugehen. Die Direktorin wird die Mutter wohl kaum angreifen.
Dein völlig themenfremdes Gerede auch. Wenn du keinen sinnvollen Beitrag leisten kannst, dann lass doch bitte die nutzlosen Kommentare. Danke!
@Laureenh Leider doch. Aber geht auch aus dem Sachverhalt hervor. Zudem beantwortet das die Frage nicht.