lehrer einstiegsbesoldung? nebenjob?

2 Antworten

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Also meine Freundin ist Grundschullehrerin, hat jetzt ne Festanstellung bekommen, ist Beamter auf probe und is Besoldungsgruppe A12. Aber solche Stellen sind eher selten, wegen der Mutterschutzfraktion, Tz-Lehrern und Krankmachern.

Ansonsten bekommt man evtl. nen Zeitvertrag, da hätte meine Freundin bei Vollzeit am Ende des Monats so 1400 Brutto. Und wenn Ferien sind wird man gefeuert, um zu Schuljahrbeginn wieder eingestellt zu werden.

Was mit Nebenjobs ist , weiß ich nicht. Wenn ich so sehe wie viel meine Freundin arbeitet denke ich mal da bleibt nicht viel Zeit (und v A Nerven) um einer anderen Tätigkeit nachzugehen!


muellermannn 
Beitragsersteller
 06.01.2012, 00:39

danke für die antwort erlaube mir die frage: mit A12 sollte man brutto bei ca 3000 liegen (jenach dem welche stufe und bla bla zulagen) was besser ist als 1400 brutto.... ist deine freundin mit A12 zufireden?

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Nashorn2  06.01.2012, 10:52
@muellermannn

Meine Freundin hat das Angebot für die Festanstellung erst vor zwei Wochen bekommen und weiß noch nicht genau wie sie eingestuft wird. A12 fängt bei ~2700 an. Ist aber zumindest in Hessen nicht so leicht, sie hat nur gleich was bekommen weil sie nen 1,2 Examen hat. Und etwas Glück muss da auch dabei gewesen sein. Gibt Absolventen, die warten ein paar Jahre auf so ne Stelle, und in der Zeit verdienen die halt so um 1400 Euro im Monat. Und über die Sommerferien sind die dann arbeitslos, voll fürn Eimer, wenn ich mir vorstelle, dass Leute von dem Geld teilweise Familien ernähren sollen...

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Hallo muellermann, aufgrund des föderalen Systems bei der Bildung hat in Deutschland praktisch jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften, inzwischen hat auch fast jedes Bundesland sein eigenes Beamtenrecht. Die Frage kann also nur pauschal beantwortet werden, nicht auf Dein Bundesland bezogen. Bei Wiki findest Du die wichtigsten Regelungen zur Besoldung von Lehrern unter http://de.wikipedia.org/wiki/Schullehrer Bereich 4.1 Besoldung

Nebenjobs sind grds. genehmigungspflichtig, auch hier müsste die Antwort konkret auf das jeweils geltende Beamtenrecht bezogen sein.