Auch für öffentliche Arbeitgeber gibt es Arbeitsschutzvorschriften, die einzuhalten sind. Aktuell ist die Sars CoV-2-Arbeitsschutzregel empfohlen, um diese Pflichten zu erfüllen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Die individuelle Ausgestaltung obliegt dem einzelnen Arbeitgeber. In diesem Rahmen müssen auch Auszubildende und Beamtenanwärter/innen Dienst leisten. Diese wurden im ablaufenden Jahr sogar sehr verstärkt eingesetzt, z.B. zur Kontaktpersonennachverfolgung. Und sie haben vielfach einen super Job gemacht.

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Antwort für die Bezahlung im öffentlichen Dienst der Kommunen:

Sozialarbeiter sind in Entgeltgruppe S11b, S12 oder S14 eingruppiert. Tabelle findest Du hier: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2020&matrix=1

Die Stufen steigen mit zunehmender Berufserfahrung, auf der o.g. Seite kannst Du auch Jahres- und Nettogehalt finden.

Alles Gute,

Martin

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Hallo platy13,

die Frage ob ein Angestelltenlehrgang I - zumindest in Bayern heißt es inzwischen Beschäfigtenlehrang, BL I - sinnvoll ist, hängt natürlich davon ab, welche Ausbildung Du genau gemacht hast. "Dreijährige Ausbildung im Öffentlichen Dienst" ist ja evt. der/die Verwaltungsfachangestellte, dann brauchst Du sicher keine/n AL I mehr machen.

Welche Chancen Du dann hast für eine Stelle E9b bis E12, hängt natürlich stark vom ARbeitgeber und der Zahl der Verwaltungs-Arbeitsplätze ab ... kann man nicht generell sagen.

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Einen Anspruch auf einen Laufbahnwechsel gibt es nicht. Im vorliegenden Fall wäre es ja auch sicher so, dass das keinen Einfluss auf das Disziplinarverfahren hätte.

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Hallo,

also das Anforderungsprofil der Stelle erfüllst Du ja eigentlich nicht, aber vielleicht könntest du mittelfristig den Angestelltenlehrgang I nebenberuflich besuchen und Dich so fachlich qualifizieren. Da Du bereits Berufserfahrung in einer behörde hast, kannst Du es wohl einfach mal versuchen.

Viel Erfolg !

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Hallo,

in nicht wenigen Bereichen des öffentlichen Dienstes gibt es spezielle Berufe, zum Beispiel den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r oder Sozialversicherungsfachangestellte/r.
Der Beruf Kaufmann/frau für Büromanagement ist m.W. grundsätzlich nicht gleichgestellt, aber das hängt vom jeweiligen Arbeitgeber bzw. der jeweiligen Aufgabe ab. Evt. kannst Du Dich später auch berufsbegleitend weiterbilden (bei den Kommunen gibt es z.B. den Angestelltenlehrgang I).

Überlege gut, was Du weiter machst, ggf. mit Berufsberatung - die können die örtliche Situation besser.

Alles Gute !

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Schulsozialarbeiter sind von der Qualifikation her i.d.R. Sozialpädagogen/innen. Sie sind auch oft im kommunalen Bereich bzw. bei Trägern, die deren Tarifvertrag sinngemäß anwenden, beschäftigt.

Damit ist es sinnvoll, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD - als Maßstab zu nehmen. Hier gibt es die Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE), zu finden hier:

http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/sue?id=tvoed-sue-2015&matrix=1

Einstufung i.d.R. in Entgeltgruppe S11; Berufanfänger/innen starten in Stufe 1 (= brutto monatlich 2.656 EUR, siehe Tabelle). Mit steigender Berufserfahrung auch Aufsteigen in den Stufen der S 11.

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Hallo, vielleicht hilft Dir das Berufenet der Agentur für Arbeit: http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/berufId.do?_pgnt_act=goToAnyPage&_pgnt_pn=0&_pgnt_id=resultShort&status=E01

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Das Vorstellungsgespräch ist ein wichtiger Baustein beim gegenseitigen "Kennenlernen" zwischen potenziellem/r neuen/r Mitarbeiter/in und Arbeitgeber. Es ist völlig normal, dass BEIDE Seiten nochmal nachdenken, ob sie den Vertrag eingehen wollen. So könntest Du z.B. nochmal eine Frage stellen (zeigt ehrliches Interesse !) oder nochmals betonen, aus welchen Aspekten Du besonders an der Tätigkeit interessiert bist. Sieh das positiv, Bewerber/innen die "blind" zu allem Ja sagen und den Anschein machen, nicht abzuwägen, m;chen keinen guten Eindruck. Es ist ja doch eine wichtige Entscheidung.

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Hallo roothy68,

ist die Kollegin zwei Entgeltgruppen höher eingruppiert (also z.B. Entgeltgruppe 10 statt Entgeltgruppe 8) oder zwei "Erfahrungsstufen" höher innnerhalb einer Entgeltgruppe (also z.B. Stufe 6 statt Stufe 4)? Das ist ein großer Unterschied. In ersterem Fall betrifft es die Eingruppierung, die hängt ab von der übertragenen Tätigkeit und ggf. der Qualifikation. Im zweiten Fall ist es z.T. Ermesssenssache bei der Einstellung, in welcher Stufe der Entgeltgruppe jemand startet. Und es gibt leistungsabhängige Stufenaufstiege. Beides effektiv zu beurteilen bräuchte es mehr Details. Ich würde erstmal raten, eine fachkundige Person (u.U. die Mitarbeitervertretung) zu Rate zu ziehen.

Alles Gute, martin

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