Lehrer droht mit Schulverweis nach Beleidigung einer Schülerin bei Whatsapp?
Die Schülerin verpetzt regelmäßig Schüler und "schleimt" eigentlich jede Stunde bei den Lehrern. Das hat manchen Schülern die leider betroffen waren nicht gefallen. Daraufhin wurde sie in der Klassengruppe als hoe beleidigt und die Klasse hat sich ein bisschen gespalten ( eine Gruppe war für die Schülerin eine andere konnte die betroffenen verstehen und teilte die Meinung das die Schülerin keine Schüler verpetzen sollte und nicht bei jeder Möglichkeit schleimen sollte). Daraufhin wurden die Chats von einer Schülerin oder einem Schüler an den Lehrer weitergeleitet der daraufhin allen Schülern die gegen die Schülerin waren einen Verweis gegeben hat. Ist das erlaubt oder darf der Lehrer keine Verweise verteilen?
6 Antworten
Ist mit Verweis sowas wie ein Tadel gemeint?
In manchen Bundesländern gibt es das ja.
Oder um einen Schulverweis, wo man sich eine neue Schule suchen darf?
Also kein Schulverweis sondern etwas was sich woanders ein Tadel nennt. Das darf der Lehrer dann leider.
Verstehe, er droht, hat aber dann doch müssen.
Dann will er bestimmt an der Schule bleiben, oder es war schon eine Mutter bei der Schulleitung, weil einige Kinder bevorzugt wurden, was ja gar nicht geht.
Der Lehrer darf keine Verweise geben, dass darf nur die Schulleitung.
Der einfache schrifl. Verweis darf als einzige Ordnungsmaßnahme, unmittelbar durch die Lejrhraft verhängt werden in Bayern.
Auch das außerschulische Verhalten eines Schülers ist zu beachten.
Ich würde der Schülerin erst mal die Meinung geigen und dann den Verweis (oder die Verweise) austeilen, weil er dem Ansehen der Schule geschadet hat. Und ein Gesprächlein mit den Eltern stünde an.
Ist erlaubt. Da die Chats und Eure Kommunikation unmittelbar Euer schulischrsches Leben betreffen, dürften sie auch ausgelesen werden.
Ich nehme an, dass die Betroffenen und Eltern noch zur Teillkonferenz gebeten werdeb und dort über den Schulverweis durch die Konferenz Mitglieder abgestimmt wird. Ihr dürft dazu Stellung nehmen. SL. entscheidet
ich lebe in Bayern allerdings darf man hier soweit ich weiß soviele verweise wie man möchte geben