Lederjacke gefunden darf ich sie mitnehmen?

8 Antworten

Bring sie ins Fundbüro und beantrage dort die "Fundrechte" wenn du die Jacke haben willst. Nach drei Monaten bekommst du eine Benachrichtigung wenn die Jacke nicht abgeholt wurde. Dann kannst du sie abholen und bekommst es schriftlich, dass sie jetzt dir gehört.

An deiner Stelle würde ich sie mitnehmen und im Rathaus abgeben

Hallo, mal erlich, du hast ein Foto von dieser oder deiner Lederjacke gemacht, um diese Frage zu stellen, das ganze sieht doch sehr gestellt aus?

ich mein ich habe auch schon so einiges damals erlebt, wo ich 1998 zum Müll raus bringen ging und hinter einem der Müll- Kontainer eine schöne schwarze Kälteschutz Kunstlederweste mit Kunstfellfutter auf dem Boden sah, die ich bis heute immer noch habe, und ein parr Tage Später hatte jemmand eine noch gut inntakte Lederjacke in der Mülltonne geschmießen, mir ist sie nur aufgefahlen, weil der Ärmel raus hing, aber Fotos haben wir damals nicht gemacht, was für schöne Zeiten^^,

also rein Moralisch einfache Antwort, wehr gute Kleidung wegschmeißt, da kannst getrost die Jacke mittnhemen, und wenn sie noch dazu passt, um so besser,;-)))

Vielleicht verhinderst du damit die Aufklärung eines Mordes.. oder es war doch nur ein Besoffener der das Ding liegen lassen hat.

Kannst machen wenn du auf gefundene Kleidung stehst

die Rechtslage ist eindeutig (Kurzfassung: Anzeige und Aufbewahrung = dann gehört das Teil in 1/2 Jahr Dir...):

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 965 Anzeigepflicht des Finders

(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.

(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittelung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 966 Verwahrungspflicht

(1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.

(2) Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen. Vor der Versteigerung ist der zuständigen Behörde Anzeige zu machen. Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 967 Ablieferungspflicht

Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 973 Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

(2) Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so beginnt die sechsmonatige Frist mit dem Fund. Der Finder erwirbt das Eigentum nicht, wenn er den Fund auf Nachfrage verheimlicht. Die Anmeldung eines Rechts bei der zuständigen Behörde steht dem Erwerb des Eigentums nicht entgegen.


brooklyn84  25.06.2018, 16:25

@Myotis: meine güte, machs doch nicht so komplizert, tut jemand etwas in die Natur weg schmeißen, darf der Finder freudig sie mit zu sich reißen.

myotis  25.06.2018, 18:38
@brooklyn84

es war gefragt danach - wer aber nicht mag, der hat schon...

brooklyn84  29.06.2018, 00:31
@myotis

@myotis: was auch immer? aber ich bin der Meinung er hat diese Kunstlederjacke selber da hingelegt und tut so als ob er sie gefunden hat mit diesen Foto, und fals nicht? ist dem/der Besitzer die Jacke völlig egal, wenn er/sie da hingeschworfen haben sollte, man kann sie zur findung abliefern mit all dem § Schnickschnack, aber das sich da jetz wegen so einer Jacke ein Aufwand vorgenommen wird,??? währe völlig Sinnlos, aufjedenfall ist die Frage ziemlich Künstlich gestellt.

brooklyn84  29.06.2018, 00:35
@myotis

Sag bloß du hast sie,? wenn ich dich richtig verstanden habe?

brooklyn84  29.06.2018, 00:41
@brooklyn84

Sorry Korrecktur, ist dem/der Besitzer/rin, die Jacke völlig egal, wenn er/sie da hingeworfen haben sollte???

myotis  29.06.2018, 13:04
@brooklyn84

Das Bild kam mir auch etwas künstlich/gestellt vor, da geb ich Dir recht, aber vllt. wurde es aufgenommen, nachdem sie schon rausgezogen und betrachtet wurde...

Vorkommen kann so eine Situation IMHO schon: geklaut und weggeworfen oder vom Roller gefallen etc. - und egal: es war gefragt, ob man die Jacke einfach behalten darf (und selbst wenn es eine Schutzbehauptung/Frage war: nein darf man nicht...)

Deine restlichen Kommentare hab ich aber nicht verstanden: ich hab die Jacke jedenfalls nicht!!

brooklyn84  02.07.2018, 20:38
@myotis

nene, habe ich letztens nur falsch verstanden, mit wo du sagtest, "wer aber nicht mag, der hat schon", war ja nur bildlich gemeint von dier^^

jedenfals, wenn ich die Jacke so gefunden hätte, wirde ich sie auch zur Meldungsstelle abgeben, also wenn???, da ich meistens Fußgänger bin, ist die Situation für mich etwas ungüstig auffälliger, ne gefundenne Kunstlederjacke durch die Gegen zu tragen, da ich selber viel Leder trage^^, vor 2 Jahren, habe ich am Bahnsteig zur S-bahn eine Schwarz- Dunkelbraune Herren Schulter- Ledertasche gefunden, sie lag auf dem Boden vor dem Mühleimern, daher habe ich sie mittgenommen, vorher habe ich aber schnell im Inhalt rein geguckt, ob da wichtige Dinge drinnen wahren Wertsachen usw., sonst hätte ich sie auch abgegeben, sie ist wie neu, und ich konnte nicht verstehen wie man so eine tolle Indianer Herren Jones Leder Schultertasche einfach so weg schmeißen konnte??? da gehen einem auch 100 Gedanken durch den Kopf, aufjedenfall gibt es noch genug Menschen, die kein Sin für Wertschätzung haben, sehr traurig, grade bei Leder, da es immer noch ein guten Ruf hat als nachhaltiges Material;-)))

myotis  03.07.2018, 19:13
@brooklyn84

naja an der S-Bahn hätte ich eher auf Schussel getippt... (auf S-Bahn gewartet, Tasche nebendran gestellt, S-Bahn kommt, hektisch rein, oh sch... meine Tasche...) - der wäre ggf. froh gewesen, wenn er im Fundbüro anrufen hätte können...

aber "vor 2 Jahren" ist wohl vorbei...

brooklyn84  03.07.2018, 21:34
@myotis

Jup ist längst vergessen, wiegesagt, wenn jemand eine Ledertasche vor einem Mühleimer hingeschmissen hat, dann ist der Fall eindeutig klar, ("kein Bock auf das Ding, kann sich jemand krallen") so einfach. Genauso wie als ich damals ne Lederjacke im Mühleimer gesehen habe, mir war es aber viel zu peinlich um sie da raus zu holen, war halt damals ne andere Zeit, hattest du schon mal solch änliche Erlebnisse???