LED Lichter am Motorrad erlaubt?
Habe mir in den durchsichtigen Luftfilterkasten meines Motorrads eine Selbstklebende LED Leiste mit Akkus reingebaut bin mir nur etwas unsicher ob die Polizei ein Problem damit hat.
Weiß jemand ob das erlaubt ist ?

6 Antworten
Du darfst an einem Motorrad nur Beleuchtung verbauen die über ein ECE oder ein EG Prüfzeichen verfügt.
Und in deinem Fall glaube ich hast du weder das eine noch das andere. Somit wäre das dann Verboten. Wenn du angehalten wirst könnte man dir die Weiterfahrt untersagen. Zumindest so lange bis diese Beleuchtung wieder entfernt wurde.
Schaue mal in den aktuellen Bußgeld Katalog Punkt Beleuchtung. Dort steht es sehr genau beschrieben was du darfst und was nicht.
Da hast du natürlich vollkommen recht. Ich meinte auch gar nicht den Bußgeld Katalog selbst. Als ich den Fehler allerdings bemerkt habe, konnte ich ihn nicht mehr Korrigieren.
Da die Beleuchtung nach außen hin sichtbar ist, und sie über keine E -CE /EG oder KBA Nummer verfügt, ist diese nicht erlaubt.
Die einzige Möglichkeit diese Beleuchtung eingetragen zu bekommen wäre, dass sie bei Betätigung der Zündt automatisch ausgeht.
Ist beim Thema Unterbodenbeleuchtung oder Angel eyes genauso
"Showbeleuchtung" bekommt man eingetragen, wenn diese halt automatisch mit der Zündung ausgeht..
NEIN, für "Showzwecke" wird überhaupt nichts eingetragen.
Für was sollte das auch gut sein?
Eingetragen - falls erforderlich - wird nur das, was im Straßenverkehr erlaubt und dafür geprüft und zugelassen ist.
Gruß Michael
"Eingetragen" bekommt man das in keinem Fall - genauso wenig wie Unterbodenbeleuchtung.
Gruß Michael
JA, damit hat die Polizei ein Problem.
Das ist im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs nicht zugelassen und deine Farbwahl blau macht es noch schlimmer.
Du darfst das nur für "Showzwecke" leichten lassen.
Wenn du eine kleine Chance haben willst, keinen Ärger zu bekommen, dann solltest du es so anschließen, dass es nur leuchten kann, wenn die Zündung ausgeschaltet ist.
"Eingetragen" bekommst du das in keinem Fall.
Viele Grüße
Michael
während der fahrt das leuchten zu lassen könnte verboten sein
am besten du fragst bei der dekra/tüv mal nach
nicht erlaubt ohne prüfzeichen. wie ich sehe farbe blau, das ist sträflichst.
Im Bußgeldkatalog stehen lediglich die Strafen für das, was man nicht darf.
Gruß Michael