Extra LED Lichter am Motorrad erlaubt?

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Hallo,

man darf zwar heute durchaus mehr mit dem Licht spielen als früher - der EU seis gedankt - aber alles was farbig ist kannst du vergessen.

Vor allem BLAU ist in Deutschland verboten. Warum wohl?

Nur das normale gelbliche Licht und weiße LED sind erlaubt.

Die zusätzlichen Scheinwerfer müssen nartürlich eine Zulassung haben und entsprechend der StVZO montiert sein.

Viele Grüße

Michael

Nicht alles was diese Inselaffen machen kann sollte man bei uns nachaffen Beleuchtung am KFZ ist gesetzlich vorgeschrieben und nach Farbe und Aussehen  Front Weiß Heck Rot Blinker Gelb sonst nichts Blau ist schon als Standlicht verboten oder sonst wo da es nur Einsatzkräften vorbehalten ist . selbst Rot im Standlicht ist verboten und führt dazu das das Fahrzeug seine Zulassung verliert .

Lichttechnik.
Nach §§ 49a - 54 StVOZ // 93/92 EWG.

Lichttechnische Einrichtungen (LTE).
Bezeichnungen/Symbole auf aktiven lichttechnischen Einrichtungen,
die nach StVZO vorgeschrieben oder zulässig sind:

A Begrenzungs- bzw. Umrissleuchte (nach vorn wirkend)
AR Rückfahrscheinwerfer
AS Scheinwerfer der Klasse „A“ für symmetrisches Abblend-
und Fernlicht
BS Scheinwerfer der Klasse „B“ für symmetrisches Abblend-
und Fernlicht
B Nebelscheinwerfer (früher auch für Nebelschlussleuchte)
C Scheinwerfer für Abblendlicht
D Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquelle
F Nebelschlussleuchte
R Scheinwerfer für Fernlicht und Schlussleuchte
RL Tagfahrleuchte
H. Scheinwerfer mit Halogenglühlampe
K Abbiegescheinwerfer
L Kennzeichenleuchte
MB Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht für Krafträder
D  als Einzelleuchte oder auch in einer Baugruppe verwendbar
PL  Kunststoffabschlussscheibe
S1, S2  Ein-, Zweipegelbremsleuchte
1, 1a, 1b, 11  nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
    2a, 2b, 12  nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger

Wen die LED Lampen eine(ABE) besitzen kannst sie bedenkenlos montieren.

Ansonsten mit dem TÜV abklären ob und wo sie montieren kannst,das er die LED einträgt.

Gruß

hallo  ich würde einfach sicherheits halber das mit dem tüv abklären damit du gegebenfalls falls dies benötigt ist eine bescheinigung hast das der tüv es abgesegnet hat

Im deutschen Straßenverkehr sind verschiedne Lichtfarben verschiednen Gruppen zugeordnet und dürfen nicht frei verwendet werden.

Blaulicht z.B. wird nur von Polizei, Krankenwagen. Feuerwehr, THW, Sicherheits- und Notdiensten etc. genutzt. Das darfst du dir nicht ans Motorrad machen.

Eine weiße Beleuchtung wäre aber unter Umständen möglich.


HondaFireblade 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 18:20

wie siehts es mit gold aus ? ^^