Leasingvertrag vor Auslieferung stornieren?
Hallo,
am 02.06.2023 habe ich bei einem Autohaus einen Leasingvertrag abgeschlossen, der jedoch nur maschinell unterschrieben wurde.
Am 20.06. teilte mir das Autohaus mit, dass der Vertrag von der Bank nicht akzeptiert wurde und die Unterschriften bitte handschriftlich nachgetragen werden sollen.
Daraufhin habe ich dem Autohaus mitgeteilt, dass der Antrag storniert werden soll und es von meiner Seite keinen Vertrag mit handschriftlicher Unterschrift geben würde.
Nun soll ich trotzdem 15% des Kaufpreises bezahlen, obwohl der Vertrag nach meiner Kenntnis ohne die eigenhändige Unterschrift laut Aussage des Autohauses vorher nicht gültig war.
Ist es nicht so dass der Vertrag dann sowieso davor nicht gültig gewesen ist und deswegen auch keine Fristen etc. bestehen?
4 Antworten
Verträge müssen nicht immer handunterschrieben abgeschlossen sein. Der Vertrag ist also gültig mit dem Autohaus. Die Bank möchte einfach von dir noch die Unterschrift für den Kredit... Wenn DU das jedoch jetzt plötzlich ablehnst musst trotzdem das Auto nehmen und dann schauen wie bezahlst. Die Widerrufsfrist ist durch oder?
Und wenn jetzt alles leugnen möchtest: Du hast schriftlich kommuniziert und somit haben sie dich sowieso.
Beispiel: Wenn du Online was kaufst entsteht auch ein Vertrag ohne Unterschrift und du erwartest auch deine Lieferung zum passendem Preis.
Grundsätzlich: Erst eine Zusage von der Bank bekommen, und dann die Bestellung beim Autohaus aufgeben. Anders wie bei einem Leasingvertrag, von dem man innerhalb von 14 Tagen vor Auslieferung des Fahrzeuges zurücktreten kann, gibt es für die Bestellung des Fahrzeuges kein Rücktrittsrecht. Beides sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Eine Kaufvertrag für ein Auto oder eine verbindliche Bestellung kann auch ohne Unterschrift gültig sein, wenn explizit bereits im Vorfeld Dinge darin vereinbart sind, die auf einen Abschlusswillen hinweisen. Dazu könnte zum Beispiel eine personalisierte Ausstattung eines Fahrzeuges gehören, und eine digitale Verarbeitung der Bestellung.
Eine Schadenersatzforderung in Höhe von 15 % halte ich für angemessen, in der Möbelbranche liegt diese sogar bei 20 bis 25 %.
Eine absolute Klärung kann hier aber nur ein Fachanwalt leisten.
Die Bestellung des Autos und der Leasingvertrag sind 2 Paar Schuhe. Wenn der Leasingvertrag nicht zustande kommt dann müsstest du das Auto bar bezahlen. Dass das Autohaus die Bestellung gegen eine Gebühr storniert ist schon ein Entgegenkommen
Ja, durchaus. Aber man müsste die Verträge kennen und vor allem die ganze Geschichte. Irgend was fehlt da mal wieder
Nur weil die Bank etwas ohne Unterschrift nicht akzeptiert, wird ja dein abgeschlossener Vertrag mit dem Autohaus nicht ungültig.
Wenn die Bank sich quer stellt, storniert das Autohaus. Aber wenn ER schuld ist und das Leasing platzen lässt, ist es SEIN Problem wie er es bezahlen möchte :D