Leasing Totalschaden. Wann und wie erfolgt die Abrechnung?
Hallo zusammen,
leider hatte ich mit meinem geleasten Fahrzeug einen unverschuldeten aber schweren Autounfall. Am KFZ ist ein technischer und wirtschaftlicher Totalschaden entstanden - heißt, die Reparatur wäre weder sinnvoll noch möglich.
Neupreis sind ca. 29.500 Euro da es sich um ein Vorführfahrzeug mit 8.000 Kilometern bei Übernahme handelte. Der Kaufbetrag nach 48 Raten je ~260 Euro liegt bei knapp 12.500 Euro. Bis zum Unfall wurden bereits 15 Raten gezahlt sowie zu Beginn ~ 2.500 Euro angezahlt.
Eine Art GAP-Versicherung gibt es auch, die mir bis 20% auf den kalkulierten Wiederbeschaffungswert gibt.
Stimmt meine Milchmädchenrechnung hier, wenn ich von 20.000 Euro Wiederbeschaffungswert ausgehe:
20.000 * 1,20 = 24.000
24.000 + 2500 = 26.500
26.500 + (15 * 260) = 30.400
Heißt, die Lücke zwischen Ablöse und Wiederbeschaffungswert wäre durch die bereits bezahlten Raten gänzlich geschlossen und es muss nichts mehr draufgezahlt werden?
Danke für eure Rückmeldung ☺️
1 Antwort
Das bestimmt allein der Geldgeber, denn dem gehört ja das Auto, viel Glück.
Und wenn Du eine gute Vollkasko-Absicherung hast, bezahlt ja Deine Versicherung den kompletten Neupreis, also rechnen, und das nehmen, was besser ausfällt.
Danke. Aber meine eigene Versicherung wird den Schaden ja nicht regulieren, da ich nicht Schuld bin und die Gegnerin geständig war und ihre Versicherung Bescheid weiß.
Es geht mir nur um die Berechnung des GAPs also der Differenz zwischen dem erstatteten Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert und dem Betrag den ich dem Leasinggeber schulde.