lautes Kindergetrampel bis teilweise 22 Uhr was tun?

2 Antworten

Schlicht und ergreifend - Nachtruhe gilt i.d.R. von 22.00 - 6.00 Uhr in einigen Kommunen bis 7.00 Uhr.

Und Kinderlärm - Getrappel etc. ist ehedem hinzunehmen.

Da kannst du gar nichts machen. Die Polizei kann auch nichts machen.