Landwirtschaftliche Zulassung als Privatmann mit 2ha Wiese?
Moin,
Ich möchte meinen zukünftigen Traktor mangels LKW Führerschein gerne als Lanwirtschaftliche Maschine zulassen. Mir ist schon klar dass nicht jeder das grüne Kennzeichen bekommt, jedoch hieß es auf ein paar Seiten dass man mindestens 2 ha Land besitzen muss um eine Lof Zulassung vornehmen zu dürfen. Heißt das also dass ich einfach gesagt 2 ha Wiese pachten müsste und somit die Zulassung bekomme?
VG
4 Antworten
Nein, du musst einen Landwirtschaftlichen Betrieb haben, das kann auch im Nebenerwerb sein, demnach landwirtschaftliches Gwerbe mit Landwirtschaftverband .....
Was hast Du dennn für einen Traktor, ggf reicht alte Klasse 3 oder L
J genau, und die alte Klasse 3 habe ich leider nicht
Wenn du da nur dein eigenes Brennholz rausholst, wird das nicht reichen. Es muss meines Wissens eine Art Gewinnbestreben vorliegen.
Du musst für den Antrag umfangreiche Formulare ausfüllen, darlegen, welcher Art dein Betrieb ist, zu welchem Zweck das Fahrzeug benutzt wird etc. und eine Steuererklärung beilegen. Daran sehen die ja auch, welche Art Einkünfte erzielt werden.
Im Zweifel einfach mal beim Zoll nachfragen.
Das heißt, wenn ich einen Weinberg pachte, und ich dann meine Trauben wegfahre und somit als Kleinunternehmer mit einer angemeldeten GBr Umsatz mache, dann wäre das möglich?
Davon gehe ich mal aus. Wie gesagt: Zoll fragen, wenn du unsicher bist.
Alles klar, dann muss ich mich wohl von dem Gedanken entfernen. Ich wollte mit halt die 2000€ für den C1 Führerschein sparen, wobei es für mich echt keinen Unterschied macht ob man den Schlepper mit dem L Führerschein oder C1 fährt. Aber gut Forschriftenstaat halt.
Die landwirtschaftliche Zulassung hat nur mit der Kraftfahrzeug-Steuer zu tun.
Mit deinem B Führerschein darfst du nur bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren, unabhängig von der Farbe des Nummernschildes. (Ausnahmen von vor 1990 möglich)
Nein. Das reicht nicht. Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Sie dürfen nur ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden.
Das der dann nur für diese Landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Zwecke genutzt wird ist mir klar, d.h. ich kriege keine Grüne Nummer wenn ich MEINE EIGENEN 2ha Land bewirtschafte?
Du must a) einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und b) darfst Du dann den Trecker ausschließlich für die Bewirtschaftung deines Lands nutzen. Für nichts anderes.
Das habe ich verstanden, auch vorher schon, wie gesagt es stand auf einer Seite das lediglich 2ha Land vonnöten sind. Deswegen habe ich gefragt.
L darf aber auch nur Lof-Zwecke fahren.