KVdR bei witwenrente?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind - ja.

Das bedeutet, du bist

  • nicht privat versichert,
  • nicht als Selbständiger oder Freiberufler freiwillig versichert,
  • nicht als Beschäftigter oder Empfänger einer Entgeltersatzlleistung (Krankengeld, Verletztengeld, ALG...) pflichtversichert,
  • nicht als Student in der KVdS versichert

Du lebst also allein von der Witwenrente und ggf. rentenähnlichen Einnahmen und du oder der Verstorbene erfüllt die Voraussetzung für die KVdR.

Dann bist du als Rentnerin pflichtversichert in der KVdR, solange keine Vorrangversicherung in Kraft tritt.


Waterfight 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 13:33

Ok und wenn sie vor der Witwenrente familienversichert war und von der Witwenrente dann lebt in Kombination mit erspartem

0
okieh56  19.07.2024, 13:43
@Waterfight

Das kommt gar nicht so selten vor.

Dann endet die Familienversicherung mit dem Tod des Ehepartners und sie wird eigenständiges Mitglied ihrer Krankenkasse bzw. der KK ihrer Wahl.

Entweder wird sie dann freiwillig versichert und muss Beiträge zahlen oder sie ist aufgrund der Rente in der KVdR pflichtversichert.

1
Waterfight 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 13:47
@okieh56

pflichtversichert ist ja besser als freiwillig oder? Wenn man 500€ rente bekommt zahlt man ja viel weniger als wenn man sich freiwillig versichert? freiwllig ist ja in dem beispiel locker 3-4 mal so teuer. wieso ist das eig. so? die kosten für die kasse bleiben doch gleich

0
okieh56  19.07.2024, 14:08
@Waterfight

Das stimmt, oft ist es so.

Es liegt daran, dass es bei der freiwilligen Versicherung eine Mindestbemessungsgrenze gibt (1/3tel der BG der SV, 2024 = 1178 €).

Der Zuschuss der Rentenversicherung richtet sich jedoch nach der Höhe der Rente und nicht nach dem echten Beitrag.

Wer aber eine Rente über 1178 € und keine weiteren Einkünfte hat, ist als freiwillig Versicherter nicht schlechter gestellt.

1

das kommt auf deine individuellen Umstände an. Wenn du vorher freiwillig oder familienversichert warst, dann geht es nur mit einer freiwilligen Versicherung weiter. KVdR ist der Statusübergang, wenn du vorher pflichtversichert warst und selbst in Rente gehst.


hilflos99  19.07.2024, 12:10

familienversichert geht.

0
okieh56  19.07.2024, 13:25
@hilflos99

Beim Verstorbenen Ehepartner???

Für die Familienversicherung bei den Eltern wird sie wahrscheinlich zu alt sein. Außerdem wäre die KVdR vorrangig, falls die Voraussetzungen zutreffen.

1