Kurzfristige Beschäftigung?
Hallo :)
Ich habe dieses Jahr mein Abi gemacht und habe derzeit nur einen Minijob bei einer Personalagentur für Gastronomie als Servicekraft, dass heißt ich kann frei entscheiden wann ich im Monat arbeiten will.
Ich will dieses Jahr zusätzlich noch eine kurzfristige Beschäftigung machen (keine Steuern etc), am liebsten auf dem Weinachtsmarkt als Vollzeit oder Teilzeitkraft für einen Monat.
Hier meine Frage: Ist es überhaupt möglich eine kurzfristige Beschäftigung in Vollzeit für einen Monat zu machen, wenn man nebenbei nur einen Minijob hat?
Ich hoffe mir kann jemand helfen, vielen Dank im Voraus!😊
3 Antworten
Möglich ist alles. Du kannst für einen Monat angestellt werden. Mit einer normalen Anstellung kommt aber auch die Steuer (monatlich). Da du bei einem Monat unter dem Freibetrag bist, kannst du dir die Steuern dann am Jahresende wieder holen.
Die Frage ist nur, stellt dich jemand in der Zeit dann ein? In vielen Bereichen hast du Saisonarbeit, aber egal wo kostet das anlernen den Unternehmer ja Geld. Auch wenn es nur 2 Tage sind, sind das mehrere hundert euro:) Also musst du gut suchen, ob es sowas gibt in deiner Nähe.
Als Werkstudent ist es übrigens leichter
Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das? - Minijobber-Magazin
Neben einem Minijob ist mit Verdienstgrenze gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung möglichWenn du als Arbeitnehmer bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze hast, kannst du ohne Bedenken zusätzlich einen kurzfristigen Minijob ausüben. Deine Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Du könntest zum Beispiel das ganze Jahr über einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben und zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum als kurzfristiger Minijobber arbeiten.
Wichtig ist jedoch, dass du die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübst. Die Beschäftigungen dürfen nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden. In diesem Fall würde nämlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Viele Arbeitgeber stellen kurzfristige Minijobber ein, um damit saisonal anfallende Arbeiten erledigen zu können. Zum Beispiel in der Weihnachtszeit im Einzelhandel oder im Frühjahr in der Landwirtschaft.
Vielen Dank!