Ist jeder Minijob auch eine kurzfristige Beschäftigung?
3 Antworten
Nein. Ein Minijob bezieht sich auf das monatliche Gehalt. Liegt dieses unter 450 Euro, werden keine Sozialabgaben und keine Lohnsteuer für den Arbeitnehmer fällig. Allenfalls wird ein Beitrag zur Rentenversicherung abgeführt, wenn der Arbeitnehmer sich nicht dagegen entscheidet. Sprich, hier hat man so grob das auch netto auf die Hand, was brutto im Vertrag steht.
Eine kurzfristige Beschäftigung bezieht sich hingegen auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das sagt nichts über das dabei erzielte Gehalt aus. Inwiefern dieses Gehalt für den Arbeitnehmer dann von eventuellen Abgaben befreit ist, hängt dabei eher davon ab, was der Arbeitnehmer sonst im Laufe des Jahres noch so arbeitet und dabei verdient.
Ganz einfach: dann hast du keine kurzfristige Beschäftigung mehr, welche sozialversicherungsfrei wäre, sondern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- u. Pflegeversicherungsbeiträgen😥
Du kannst aber nebenbei noch eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob ausüben😂
Es gibt zwei Arten von Minijobs. Zum einen den 450-Euro-Minijob und zum anderen den kurzfristigen Minijob. Die Beurteilung, um was für eine Beschäftigung es sich handelt, trifft der Arbeitgeber.
450-Euro-Minijobs sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Sie werden meist regelmäßig ausgeübt mit einem monatlichen Verdienst bis zu 450 Euro.
Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn er im Laufe eines Jahres befristet auf maximal drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage ausgeübt wird. Er hat keine Verdienstbeschränkung. Wird über 450 Euro monatlich verdient, haben Arbeitgeber zu prüfen, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Liegt Berufsmäßigkeit vor, das heißt die Beschäftigung ist nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung, sondern sichert den Lebensunterhalt, liegt Sozialversicherungspflicht und somit kein Minijob vor.
Ein 450-Euro-Minijob und ein kurzfristiger Minijob können gleichzeitig ausgeübt werden. Es erfolgt keine Zusammenrechnung der Verdienste.
Viele Grüße, Ihr Team der Minijob-Zentrale
Hi canapril,
da mußt du schon unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr z.B. als Ferienjob:
Falls bei der geringfügigen Beschäftigung der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber entrichtet, muß dieser Minijoblohn nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, jedoch besteht für diesen Minijob Rentenversicherungspflicht mit aktuell 3,6% Beitragssatz vom Bruttolohn!
Im Gegensatz dazu ist die kurzfristige Beschäftigung unbegrenzt in der Verdiensthöhe und sozialabgabenfrei, jedoch nicht steuerfrei!
Zusätzlich gibt es noch den Midijob für den Übergangsbereich von 450,01€ bis 1300€ mtl. Bruttolohn: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
Gruß siola55
Laut meinem Vertrag geht die Arbeit nur 3 Monate, aber ich werde an diesen anschließend einen weiteren machen, also die gleiche Arbeit. Aber dann arbeite ich ja im Endeffekt 6 Monate. Was passiert dann?