Kurze Frage über die Fremdenlegion?
Wenn man zur Fremdenlegion geht bekommt man einen neuen Namen. Meine Frage ist, wenn ich nicht mehr bei der Fremdenlegion bin behalte ich meinen Legionärsnamen oder nehme ich meinen alten Namen wieder an ?
3 Antworten
Die sogenannte "Identité declarée" erlischt allerspätestens mit dem Austritt aus der Legion. Die Vorschriften dazu wurden in den letzten Jahren ein paar mal geändert, da dieses auch Anonymat genannte Verfahren auch in Frankreich nicht unumstritten ist. Im Normalfall soll (nach aktuellem Stand) der Legionär spätestens nach Ende des 1. Dienstjahres das sog. RSM-Verfahren einleiten (Wiederherstellung der eigenen Identität). Frühestens kann er es nach Ende der Grundausbildung einleiten, also nach ca. knapp 5 Monaten (ca. 2,5 bis 3 Wochen Bewerbungsverfahren + 4 Monate Grundausbildung). Das RSM-Verfahren selbst kann von ein paar Wochen bis .... naja ... dauern ;-) . Kommt auf verschiedene Dinge an :-)
Hier kriegst du geholfen...
http://lalegion.de/joomla/index.php/rekrutierung
Nur kurz überflogen, aber meine Motivation ist gleich mal im Keller.
Viel Spass da und alles Gute!
Du bekommst keinen neuen Namen, du kannst einen neuen Namen bekommen.
Die nächste Frage wäre, welche Voraussetzungen hast du, das sie dich nehmen? Das Verhältnis ist aktuell 10:1, heißt von 10 Bewerbern wird gerade einer genommen. Im Regelfall gut ausgebildete Soldaten aus den östlichen Gebieten.
Also kleiner Abenteuerer und Grundwehrdienstler wird das eher nichts.
Das ist deine Entscheidung, richtet sich auch nach der Staatsbürgerschaft. Ich nehme an, dir ist bekannt das man nach den 5 Jahren die französische Staatsbürgerschaft bekommen kann.
Aber glaube mir, mit 17 Jahren und unter dem Eindruck irgendeines Buches über die Legion wirst du noch lange nicht dort ankommen.
Wenn man keine Ahnung hat was mein Plan für das Leben ist dann sollte man sich raushalten
Ok, seit Januar Fragen nach der Legion, ohne wirklich zu wissen was sie für Aufgaben hat und wo sie eingesetzt ist.
Also ganz einfach, du bekommst nicht einen neuen Namen, du kannst dir einen Namen aussuchen. Wenn du anschließend zurück nach Deutschland willst und nicht die französische Staatsbürgerschaft hast, dann erlischt die angenommene Identität.
Hast du die französische Staatsbürgerschaft, dann kann man unter bestimmten Rahmenbedingungen die neue Identität behalten.
D
Das beantwortet nicht die Frage