Kunst verkaufen ohne Gewerbe etc.?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Auftragsarbeiten sind keine Kunst, sondern Gewerbe.
  2. Um als Gewerbe zu gelten, müsste aber eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Wenn du die Leinwand, Farben, Pinsel und sonstige Materialien zusammen zählst, dann kann man bei 50 € von einem Selbstkostenpreis reden.
  3. Eine Steuerhinterziehung kann es ja nicht sein, weil du wohl kaum im Jahr über den Freibetrag vom 9.744 € kommst.

Für mich sind das Freundschaftsdienste ohne Gewinnerzielungsabsicht. Somit kein Gewerbe.


PaupiRaupi 
Beitragsersteller
 23.05.2021, 16:31

Dankeschön! So habe ich es auch gesehen. Ich sage ja auch nirgendwo das ich Aufträge annehme🤷 es war nie geplant und sozusagen ein Unfall. Ich würde es ja auch kostenlos machen, aber ich möchte nicht meine teuren Materialien einfach so verschenken

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PaupiRaupi 
Beitragsersteller
 23.05.2021, 14:41

Vielen Dank für die schnelle Antwort! So habe ich es auch gelesen und bin jetzt erleichtert diese Antwort zu lesen. Leider hat die andere Person in meinen Antworten das Gegenteil gesagt, weshalb ich nun so unschlüssig bin wie vorher😂 aber immerhin weiß ich jetzt, dass das was ich gelesen habe anscheinend stimmt. Ich mache ja auch nciht wirklich Gewinn da meine Materialien sehr teuer sind.

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Wenn du Auftragsarbeiten leistest, hat das nichts mit "Kunst" im engeren Sinn zu tun. Das ist dann einfach gewerbliches Einkommen und wäre steuerpflichtig.


PaupiRaupi 
Beitragsersteller
 23.05.2021, 14:34

Okay wenn das so ist werden das meine letzten Aufträge sein. Aber ich will nochmal betonen das ich wirklich nirgends Werbung gemacht habe und das nie für das Geld gemacht habe sondern nur für mich als training und die Besitzer (da Sie meinten das es mit Kunst nichts zu tun hat) . Ich wollte es nur nicht verschenken. Aber was soll ich denn von 50 € pro Monat versteuern? Ich habe gelesen das man als Künstler Freiberufler ist und das nicht als Gewerbe anmelden muss.

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DerHans  23.05.2021, 14:36
@PaupiRaupi

Du müsstest ja schließlich nur deinen GEWINN versteuern. Dafür könntest du dann dein gesamtes Material dagegen rechnen. Ob du wirklich Steuern zahlen musst, ist ja eine ganz andere Frage.

Und wenn du dich als Künstler siehst, wärst du auch beitragspflichtiges Mitglied der "Künstlersozialkasse"

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