Kunde Zerstört riesiges Aquarium / Haftpflichtfall?
Hallo zusammen,
Mein Vater ist betreiber eines Aquaristik und Terraristik Geschäfts, wo er Zierfische, Amphibien und Zubehör verkauft.
Heute ist einem Kunden, beim Verlassen des Ladens, die von ihm zuvor gekauften Steine aus der Hand gerutscht und gegen die Scheibe eines riesigen Schau-Aquariums geknallt.
Die Scheibe des Aquariums ist gerissen und der Inhalt des 2 Meter langen, 1,20m breiten und 80cm hohen Beckens ergoss sich samt Fischbesatz über den Boden.
Kunde gesteht jegliche schuld ein, da er anstatt auf die Kiste die mein Vater gerade für den Transport holte zu warten, mehrere Steine übereinander stapelte und diese nur per Hand schonmal zum Auto bringen wollte.
Auf dem Weg hinaus kamen die Steine ins Rutschen und verursachten den Schaden.
Handelt es sich um einen normalen Haftpflicht schaden?
Neben dem normalen klein Fisch besatz im Becken, war darin auch ein Pärchen Süßwasser Rochen.
Leider ist wohl einer der Rochen bei dem Unfall stark verletzt worden und scheint bald zu verenden. Kommt die Versicherung neben dem Aquarium auch hierfür auf,sollte das Tier Sterben? - Preis pro Tier 800€
(Kunde ist auf dem Weg hinaus weder gestolpert, auf nässe ausgerutscht oder über Gegenstände / Hindernisse gefallen. )
- keine Sorgfallts Verletzung des Ladenbesitzers.
Vielen Dank im vorraus :)
Eine Geschichte mit so vielen Details ist öfters mal nicht ganz wahr...
Jippi, das erste Kommentar bereits mit "geplanter Versicherungsbetrug" Verdacht :* Es handelt sich hierbei nicht um "ich hab privat einen TV umgeworfen" Fall, sondern gewerblich..
2 Antworten
Hallo Awake,
dies ist ein typischer Fall für die Private Haftpflichtversicherung des Kunden.
Wichtig ist, dass er seine Schuld zugibt, damit diese auch zahlt.
Er sollte dir jetzt die Adresse und Nummer seiner PH geben, damit du die Sache beschleunigen kannst.
Das ist dann wohl ein Fall für die Privathaftpflicht des Kunden, sofern er eine hat.
In Musen müsste es ja sonst "Eintritt nur mit Versicherungsschutz" heißen
Glücklicherweise ja :)
Aber was wäre wenn nicht? Bleibt man sonst komplett auf den Kosten sitzen oder muss man dann den Weg per Zivilrechtliche Klage nehmen?
Interessant.... Danke dir, werde später mal die Police unter die Lupe nehmen ob es in der Versicherung meines dads vorhanden ist.
Bei meiner eigenen schonmal nicht xD
Hey,
Danke dir für die Antwort, dann deckt sich das mit meiner Internet suche.
War mir eben nur unsicher wegen dem evtl. Tierschaden. Aber da lauf Definition = Tier = Gegenstand, dürfte es keine Probleme geben. Merci