Kunde holt die bestellte Ware nicht ab?
Hallo, eigentlich ne Kleinigkeit und ich frage nur aus Neugier. Ich arbeite bei einem großen Einzelhändler Richtung Bau. Ein Kunde hat vor einiger Zeit ein Produkt bei uns bestellt, das Produkt kostet Ca 16 Euro er hat es 80 mal bestellt weil er keine Ahnung so viele halt brauchte :) jetzt holt er seine Ware nicht ab reagiert nicht auf Anrufe bzw. legt auf wenn wir anrufen. Kurz und knapp muss er zahlen? Es wird sicher nicht dazu kommen, auch wenn ich die Teile nicht mehr zurück schicken kann, und auch wenn es nicht mein Geld ist ärgert es mich schon etwas weil ich Arbeitskraft in die Beratung Bestellung und jetzt Bearbeitung und Rechtfertigung vorm Chef was da los ist(keine Sorge er hat nur nach gefragt) gesteckt habe. Also noch einmal müsste er zahlen oder ist seine Aktion nur sehr unhöflich? Vertrag mit Unterschrift vorhanden Lieferzeit eingehalten ....
5 Antworten
Also schuldet er Euch 1280€uro.
Bei einem Ankauf über 50€uro muss eine Anzahlung hinterlegt werden. Die Anzahlung muss oder sollte 50% von der Gesamten Betrages beinhalten.
Ich würde zum Chef gehen und sagen, dass der Kunde die Ware nicht abholt. Also wird es in den Lagerbestand übernommen, und anderen Kunden zu kaufen Angeboten.
Natürlich gibt es die Möglichkeit wenn du Seine Adresse hast, im die Rechnung zu schicken und bitte sie zu begleichen.
Wenn das alles nach Norm ablaufen soll, müsste der Verkäufer dem Kunden eine schriftliche Aufforderung schicken, die bestellte Ware bis zu einem Termin XXX abzuholen und zu bezahlen. Für den Fall des ergebnislosen Fristablaufes kündigt der Verkäufer an, die Ware anderweitung zu verwerten, und den möglichen Mindererlös dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Aufgrund der Schadenminderungspflicht könnte der Verkäufer also nicht einfach die volle Bezahlung vom Kunden verlangen, sondern der Verkäufer müsste sich (mit vertretbarem) Aufwand bemühen den Schaden möglichst klein zu halten, z.B. in dem er die bestellte Ware anderswo billiger verkauft.
Das darf der Verkäufer aber erst, nachdem er den Kunden in Verzug gesetzt hat (mit der´Frist). Wenn der Verkäufer ohne den Kunden vorher in Verzug zu setzen die Ware anderweitig verkauft, kann er nicht nur kein Geld vom Kunden verlangen, sondern wäre sogar dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn dem plötzlich einfällt das er die Ware nun doch haben will, und die ist dann nicht mehr da.
Von diesen Feinheiten mal abgesehen, ist der Kunde dem Verkäufer gegenüber zur Abnahme, und somit auch zur Zahlung verpflichtet.
Nein - aber du/ihr könnt/solltet es wieder zum Hersteller zurücksenden!
Gruss Inga
leider nein, das ist halt ein unternehmerisches Risiko - da gibt es kein Widerrufsrecht oder Rückgabe
bei einer Einkaufsgenossenschaft kann es das durchaus geben
Darum ist es in den meisten Geschäften so , dass bei so einer Bestellung im Voraus gezahlt werden muss .