Kulturbeutel im Handgepäck?
Hallo,
Ich hätte eine Frage bezüglich den Regelungen beim Handgepäck. Ich weiß, dass ich 1 Liter Flüssigkeit in einem transparenten Beutel mitnehmen darf, die in jeweils 100ml Gefäßen untreteilt werden müssen. Ich habe ein Parfüm von Espirit, das ich gerne mitnehmen würde. Die Flasche ist auch transparent und beträgt 30ml. Dann dürfte ich es ohne Umfüllen mitnehmen, richtig? Und wie sieht es beim Sprühdeo aus?
Ich danke euch jetzt schon für die Unterstützung!!:))
4 Antworten
Ja, ds Deo darfst du mitnehmen, wenn die Packung max 100ml hat.
Anfangs waren nur Sprüh-Deos ohne Gas erlaubt, also diese Pump-Sprüher, mittlerweile werden aber auch welche mit Gas erlaubt, ebenso wie z.B. Rasierschaum mit Gas. Wichtig ist nur, dass es mit in der Flüssigkeitentüte ist und die erlaubte Packungsgröße nicht überschreitet.
Ja, du darfst dein 30-ml-Parfüm ohne Umfüllen mitnehmen, solange es in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel verstaut ist. Für Sprühdeos gelten die gleichen Regeln: Sie dürfen maximal 100 ml enthalten und müssen ebenfalls in den Beutel passen. Ist dein Deo größer (z. B. 150 ml), kannst du es nicht im Handgepäck mitführen.
Ja, das Parfüm und das Deo kannst du ohne umfüllen mitnehmen, wenn nicht mehr als 100ml. Aber es muss beides in den transparenten Beutel. Umfüllen musst du nur das, was mehr als 100ml hat
Ja, das geht, wenn es unter 100ml hat.