Kündigungsfristen?

3 Antworten

"länger als für den Arbeitgeber sein."

Ja natürlich. Danke an Familiengerd für den Hinweis.

Ja, im Tarifvertrag kannst Du die Kündigungsfristen nachlesen. Den Tarifvertrag für die Branche - in der Dein Freund arbeitet - kannst Du im Internet einsehen bzw. aus dem Internet runterkopieren.

Ist kein Tarifvertrag vereinbart, gelten gesetzliche Fristen.


Familiengerd  27.09.2024, 14:49
Den Tarifvertrag für die Branche - in der Dein Freund arbeitet - kannst Du im Internet einsehen bzw. aus dem Internet runterkopieren.

In der Regel nicht, das ist nur in den allerseltensten Fällen möglich.

Ist ein Tarifvertrag anzuwenden aufgrund Unterwerfung oder freiwilliger Anwendung, muss der Arbeitgeber ihn zur Einsicht zugänglich halten.

Nordlicht979  27.09.2024, 15:09
@Familiengerd
In der Regel nicht, das ist nur in den allerseltensten Fällen möglich.

Das kann ich nicht nachvollziehen, weil ich es bisher immer so handhabte.

Familiengerd  27.09.2024, 15:16
@Nordlicht979

Von den zur Zeit etwas über 87.000 gültigen Tarifverträgen sind nur die allerwenigsten im Internet frei recherchierbar, die meisten nur für Mitglieder der Vertragsparteien auf deren entsprechenden Webseiten.

Wenn Du bisher die Tarifverträge, die Du gesucht hast, im Internet auch frei zugänglich gefunden hast, dann war das Glück.

https://www.ihk.de/konstanz/recht-und-steuern/arbeitsrecht/beendigung-von-arbeitsverhaeltnissen/gesetzliche-kuendigungsfristen-1671708

6 Monate zum Monatsende.

Durch ein Aufhebungsvertrag, welcher beidseitig bestätigt werden muss, kann davon abgesehen werden.


Cornelia1289 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 14:39

So wie ich das lese, gelten diese Verlängerungen aber für den Arbeitgeber, oder? Mein Freund ist ja Arbeitnehmer und möchte von sich aus kündigen. Gelten da die gleichen Fristen?

tunik123  27.09.2024, 14:46
@Cornelia1289

Normalerweise vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

(https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html)

Aber im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag können für den Arbeitnehmer auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden.

Aber auf keinen Fall darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer länger als für den Arbeitnehmer sein.

Familiengerd  27.09.2024, 14:53
@tunik123

Kleiner Vertipper:

Aber auf keinen Fall darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer länger als für den Arbeitnehmer sein.

>>"länger als für den Arbeitgeber sein." !