Kündigungsfristen?
Hallo
Mein Freund möchte sein Arbeitsverhältnis kündigen. Er ist seit dem 28.07.2008 bei diesem Arbeitgeber.
Im Arbeitsvertrag steht: Nach der Probezeit, die am 28.02.2009 zu Ende war, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Nach längerer Betriebsangehörigkeit verlängert sich die Kündigungsfrist entsprechend den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
Mir geht's um den letzten Satz. Wie lang ist den die Kündigungsfrist? Im Vertrag steht nichts dazu, wie lang diese wäre, bei der Zeit die er dort schon ist. Und kann man dies irgendwo nachlesen?
Vielen Dank.
3 Antworten
"länger als für den Arbeitgeber sein."
Ja natürlich. Danke an Familiengerd für den Hinweis.
Ja, im Tarifvertrag kannst Du die Kündigungsfristen nachlesen. Den Tarifvertrag für die Branche - in der Dein Freund arbeitet - kannst Du im Internet einsehen bzw. aus dem Internet runterkopieren.
Ist kein Tarifvertrag vereinbart, gelten gesetzliche Fristen.
In der Regel nicht, das ist nur in den allerseltensten Fällen möglich.
Das kann ich nicht nachvollziehen, weil ich es bisher immer so handhabte.
Von den zur Zeit etwas über 87.000 gültigen Tarifverträgen sind nur die allerwenigsten im Internet frei recherchierbar, die meisten nur für Mitglieder der Vertragsparteien auf deren entsprechenden Webseiten.
Wenn Du bisher die Tarifverträge, die Du gesucht hast, im Internet auch frei zugänglich gefunden hast, dann war das Glück.
6 Monate zum Monatsende.
Durch ein Aufhebungsvertrag, welcher beidseitig bestätigt werden muss, kann davon abgesehen werden.
So wie ich das lese, gelten diese Verlängerungen aber für den Arbeitgeber, oder? Mein Freund ist ja Arbeitnehmer und möchte von sich aus kündigen. Gelten da die gleichen Fristen?
Normalerweise vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
(https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html)
Aber im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag können für den Arbeitnehmer auch längere Kündigungsfristen vereinbart werden.
Aber auf keinen Fall darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer länger als für den Arbeitnehmer sein.
Kleiner Vertipper:
Aber auf keinen Fall darf die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer länger als für den Arbeitnehmer sein.
>>"länger als für den Arbeitgeber sein." !
In der Regel nicht, das ist nur in den allerseltensten Fällen möglich.
Ist ein Tarifvertrag anzuwenden aufgrund Unterwerfung oder freiwilliger Anwendung, muss der Arbeitgeber ihn zur Einsicht zugänglich halten.