Kündigungsfrist ohne Angabe bis wann gekündigt sein muss?
Hallo zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag steht nicht geregelt, bis wann eine Kündigung eingehen muss. Ich kenne es eigentlich nur so, dass eine Kündigung bis zum 15. eines Monats, oder zum Monatsende eingegangen sein muss.
Text:
"Nach Ablauf der Probezeit gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, wobei das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt. Eine fristlose Kündigung gilt im Falle ihrer Unwirksamkeit zugleich als fristgerechte Kündigung zum nächstzulässigen Termin."
Ich gehe jetzt davon aus, dass ich beispielsweise zum 16. eines Monats kündigen kann und dann zum 17. des Folgemonats raus bin.
Liege ist hier richtig, oder gibt der Gesetzgeber in einem solchen Fall vor, dass die Kündigung immer bis zum Monatsende eingegangen sein muss?
Danke!! :-)
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Beide Seiten koennen mit zweimonatiger Frist zu jedem beliebigen Kalendertag kuendigen. Eine solche Verinbarung ist grundsaetzlich zulaessig und auch wirksam, weil eine zweimonatige Frist zu jedem beliebigen Termin immer laenger als eine vierwoechige zum 15. oder zum Monatsletzten ist.
Fuer den Arbeitgeber gilt das aber nur in den ersten 5 Jahren. Danach gelten die verlaengerten Fristen des BGB § 622 Abs. 2. Fuer eine Kuendigung durch den Arbeitnehmer aendert sich dann jedoch nichts, sofern die Anwendung dieser verlaengerten Fristen nicht auch fuer den Arbeitnehmer vertraglich vereinbart wurde.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/cleanercode/1712487595293_nmmslarge__371_572_1203_1203_4eb87b925752e760436e518e01bae5c3.jpg?v=1712487595000)
für beide Seiten eine Kündigungsfrist von zwei Monaten
Nö, denn der AG hat sich an gesetzliche Kündigungsfristen zu halten, die mit der Beschäftigungsdauer gestaffelt sind.
Ich gehe jetzt davon aus, dass ich beispielsweise zum 16. eines Monats kündigen kann und dann zum 17. des Folgemonats raus bin.
Nein, zum 15. oder Ende eines Monats.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
der AG hat sich an gesetzliche Kündigungsfristen zu halten, die mit der Beschäftigungsdauer gestaffelt sind
Die allerdings erst nach 5 Jahren eine laengere Frist al 2 Monate zu jedem beliebigen Tag vorsehen. Daher gilt die vereinbarte Frist von 2 Monaten zu jedem beliebigen Kalendertag in den ersten 5 Jahren auch fuer den Arbeitgeber. Fuer den Arbeitnehmer gilt sie sowieso und auch noch nach 5 Jahren (sofern vertraglich nichts anderes wirksam vereinbart wurde).
Der FS kann also mit zweimonatiger Frist zu jedem beliebigen Kalendertag kuendigen und eben nicht nur zum 15. oder zum Monatsende.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es ist ungewöhnlich, aber hier ist kein Fixtermin wie eben Monatsende vereinbart.
Also muß er auch nicht eingehalten werden. Aber die zwei Monate müssen eingehalten werden.