Ausbildungsplatz gekündigt, kann ich wechseln?
Hallo, habe meine Ausbildung als ZFA abgebrochen. Will gerne in einer anderen Praxis die Ausbildung noch dieses Jahr weiter machen allerdings habe ich bei der vorherigen gekündigt. Kann ich troztdem sagen das ich wechseln will oder müsste ich noch in die alte gehen damit es wechseln heißt?
5 Antworten
Ach Liza, warum hat man sich das nur gedacht...
Warum machst du das denn?
Da du in der Probezeit gekündigt hast, brauchst du nicht mehr dahin gehen!
Hast du dir schon eine neue Praxis gesucht, die dich nimmt? Normal sucht man erst was anderes, dann kündigt man. Es muss ja nahtlos weitergehen. Setz dich ans Telefon und ruf alle Praxen im Umfeld an und frag nach. Und vor allem solltest du eine sehr gute Begründung für deine Kündigung bzw. den Wechsel haben. Die Zahnarztpraxen kennen sich meist untereinander und da wird sicherlich mal nachgefragt.
Im übrigen bekommst du kein Arbeitslosengeld!
Auch das Kindergeld fällt nach einer bestimmten Frist weg, wenn du keine Ausbildung oder Schule machst!
Ist deine Schulpflicht erledigt?
Tja, dann hau mal rein und such dir was Neues!
Ohje, Du schreibst genau das, was ich gerade gedacht habe, als ich die Frage las.
Das ist im Ausbildungsgesetz ausdrücklich NICHT ERLAUBT. Wenn du deine Ausbildung nicht mit einem "wichtigen Grund" gekündigt hast, musst du nach der Probezeit dann auch den Beruf wechseln.
Es soll ja vermieden werden, dass dann "gute Azubis" abgeworben werden.
Hast Du das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit gekündigt oder danach?
Wenn Du nach der Probezeit gekündigt hast, dann hast Du schlechte Karten. Der BBiG besagt nämlich, dass eine Kündigung nur dann möglich ist, wenn Du die Ausbildung (komplett) abbrechen willst oder dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen will.
Eine Kündigung aufgrund eines Betriebswechsels ist nicht möglich.
Hier zu solltest Du aber die zuständige Kammer befragen.
Aber sie wollen mich kundigen damit ich noch arbeitslos Geld bekomme usw usw
Wenn das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit beendet wird, erfolgt das fristlos. Und Anspruch auf AlG 1 hast du sowieso noch nicht. AlG 2 erhältst du nur wenn du die Bedürftigkeit nachweist.
Warum tust du so etwas Unüberlegtes? Hast du keinen, der dich ein bißchen berät und mit dem du dich absprechen kannst?
Eltern, Verwandte, Freunde?
Wenn du kündigst, dann bist du von, weil du dich in der Probezeit befindest, von heute auf morgen den Job los. Zudem bekommst du definitiv kein "Arbeitslosengeld" - egal, wer da wem kündigt.
Wenn man den Betrieb wechseln möchte, dann kümmert man sich vor einer Kündigung darum.
Aktuell stehst du ohne Ausbildungsplatz und mit einer abgebrochenen Ausbildung da. Zudem hast du, wie ich mich erinnere, bisher nur einen Hauptschulabschluss. Das sind zusammen genommen nicht gerade die besten Voraussetzungen.
Jetzt kannst du nur inständig hoffen, dass du bei irgendeiner Zahnarztpraxis sehr schnell quereinsteigen kannst. Da etwas zu finden dürfte schwierig sein.
Du solltest dich schleunigst bei der entsprechenden Kammer melden und bei der Arbeitsagentur.
Das kann echt nicht wahr sein?
Du kündigst einfach in der Probezeit deinen Ausbildungsplatz? Du warst doch so heiß darauf, dort anfangen zu können........Und in eine andere Praxis weiter machen? Was, bitte, meinst du denn, wie viele Stellen jetzt noch frei sind und nur auf dich warten? Du hattest doch vorher noch eine in Aussicht. Was ist damit geworden? Du hast sie abgelehnt.
Mädel, jetzt hast du dir damit eine Menge Probleme an Land gezogen .....du bekommst erst mal kein Geld, kein Arbeitslosengeld, wenn du selbst gekündigt hast.
Und vergessen kannst du das, daß du jetzt zwischen den Lehrjahren eine neue Ausbildung bekommst. Die sind vermutlich alle vergeben (es sei denn, es ist noch jemand genau so schlau wie du!!), du mußt bis zum nächsten Ausbildungsjahr September warten auf eine neue Ausbildung.
Ja und ob sie dann überhaupt noch ein anderer Zahnarzt will, steht sowieso in den Sternen. Wer will sich schon Abbrecher an Land ziehen!
Ich habe in der Probe Zeit gekündigt